Gesetzesentwurf zur Stärkung des Vertrauensschutzes zwischen Anwalt und Mandant gebilligt

Ein neues Gesetz soll das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt stärker als bisher schützen. Vor allem bei Fällen, die das Wirtschafts- und Insolvenzrecht betreffen, ist das ein großer Fortschritt.

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Von
  • Marzena Sicking

Ein neues Gesetz soll das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt stärker als bisher schützen. Vor allem bei Fällen, die das Wirtschafts- und Insolvenzrecht betreffen, ist das ein großer Fortschritt. Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung gebilligt, der den Vertrauensschutz von Rechtsanwälten und Mandanten im Strafprozessrecht stärken will. Denn was viele Mandanten nicht wissen: Ihr E-Mail- und Telefonverkehr mit einem Anwalt ist keinesfalls vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen sicher.

Bisher war ein entsprechender Schutz nur gegeben, wenn es sich um ein "Strafverteidigungsmandat" handelte. Damit ist die Kommunikation mit einem Strafverteidiger sicher, aber nicht mit einem Anwalt im Allgemeinen. Handelt es sich also um ein anderes Mandat, haben Behörden bisher durchaus einige legale Möglichkeiten, Gespräche abzuhören oder auch Mandantenakten zu beschlagnahmen.

Nach dem entsprechenden Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung bereits im März 2010 auf den Weg brachte und der Ende Dezember 2010 nun auch vom Bundesrat gebilligt wurde, soll die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant künftig unabhängig von der zugrunde liegenden Angelegenheit vertraulich bleiben und vor Ermittlungsbehörden sicher sein.

Ziel des neuen Gesetzes ist laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Stärkung der Bürgerrechte. Ein Mandant müsse sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt. Der Schutz dieses Vertrauens müsse für jede anwaltliche Beratung gelten und dürfe nicht durch eine künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit untergraben werden, so die Ministerin weiter. Tatsächlich sind viele Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben und lassen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen.

Mit dem neuen Gesetz wird der Paragraf 160a Absatz 1 der Strafprozessordnung deutlich ausgebaut. Der angestrebte Vertrauensschutz soll für den Austausch mit dem Verteidiger und Rechtsanwälten im Allgemeinen sowie für europäische und zugelassene ausländische Rechtsanwälte ebenso wie für Kammerrechtsbeistände gelten. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)