Marken-FAQ, Teil I: 10 Dinge, die man zum Thema Marke wissen muss

Was genau versteht man unter einer Marke? Warum ist Markenschutz so wichtig? Wie kann ich eine Marke überhaupt anmelden? Diese und weitere wichtige Fragen zum Thema Marke beantwortet der FAQ-Beitrag.

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Marken wie Produktbezeichnungen, Logos, Werbeslogans etc. sind für Unternehmen von großer Bedeutung. Denn sie schaffen und zementieren das Vertrauen in die Qualität der Produkte oder auch die Dienstleistungen eines Unternehmens. Leider ist das häufig aber nur den großen Firmen bewusst, dabei sind die Vorteile, die eine eigene Marke auch kleineren Unternehmen bringt, nicht zu unterschätzen. Rechtsanwalt Felix Barth beantwortet die 10 wichtigsten Fragen zur "deutschen Marke" .

1. Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Kennzeichnungsmittel, das dazu dient, Produkte oder Dienstleistungen eines Anbieters von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es muss also die so genannte Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion erfüllen. Auf diese Weise kann der Verbraucher die Produkte und Dienstleistungen einem Unternehmen zuordnen und sie zweifelsfrei von Konkurrenzangeboten unterscheiden.

Rechtsanwalt Felix Barth arbeitet für die IT-Recht-Kanzlei in München. Er ist Fachanwalt für "Gewerblichen Rechtschutz", zu seinen Schwerpunkten gehören das Urheberrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Felix Barth ist Mitautor des "Lexikon für IT-Recht 2010".

2. Wofür kann ich eine Marke anmelden?

Eine Marke kann sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen angemeldet werden, die auf dem Markt zu gewerblichen Zwecken vertrieben und angeboten werden. Dabei ist es auch möglich, mehrere unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zu wählen. In der so genannten Nizzaer Klassifikation findet man diese einzelnen Marken und Dienstleistungen in unterschiedlichen Klassen aufgelistet.

3. Wo kann ich eine deutsche Marke anmelden?

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist zuständig für die nationalen deutschen Markenanmeldungen. Das DPMA nimmt die Anmeldungen entgegen und führt die Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke im Anmeldeverfahren durch. Das DPMA führt auch das deutsche Markenregister.

4. Welche Art von Marken gibt es?

Im deutschen Rechtssystem gibt es folgende Arten von Marken:

  • Wortmarken: Dies sind Marken, die aus einem oder mehreren Wörtern bestehen. Hierzu gehören auch Buchstaben- und Zahlenreihenfolgen.
  • Bildmarken: Dies sind graphische Darstellungen und Logos.
  • Wort-/Bildmarken: Hier hat die Marke sowohl einen Bild- als auch einen Wortbestandteil.
  • Hörmarken: Diese Marken sind Zeichen, die ohne sprachlichen Charakter vom Gehör wahrzunehmen sind, wie Klänge, Töne und sonstige Geräusche.
  • Dreidimensionale Marken: Bekannteste Beispiele hierfür sind wohl der Mercedes-Stern und das Michelin-Männchen.
  • Farbmarken: Auch reine Farben sind grundsätzlich als Marken eintragungsfähig.
  • Kollektivmarken: Für die Anmeldung von Kollektivmarken stehen alle oben aufgeführten Markenarten zur Verfügung.

5. Welche Vorteile bietet eine Markenanmeldung?

Eine Marke unterscheidet Produkte und Dienstleistungen nicht nur von den Angeboten der Konkurrenz. Sie kann mit der Zeit auch einen eigenen Wert entwickeln und somit zu einem wichtigen Vermögensgegenstand werden, der den Wert des Unternehmens immens steigert. Ist die Marke nicht angemeldet und geschützt, besteht die Gefahr, dass so genannte "Trittbrettfahrer" die Marke ebenfalls nutzen und so von der Aufbauarbeit des Unternehmens profitieren. Dabei soll meist ein qualitativ schwaches Produkt durch den guten Markennamen aufgewertet werden – was wiederum der Marke und dem Mutterhaus einigen Schaden zufügen kann. Wer seine Marke eintragen lässt, muss sich vor solchen Übergriffen nicht mehr fürchten: es entsteht ein ausschließliches Recht an dem Namen bzw. dem Zeichen, welches dem Markeninhaber ermöglicht, gegen andere Marktteilnehmer, die das Markenrecht verletzen, vorzugehen, die Markenverletzung damit zu beenden und auch für die Zukunft zu verbieten.

6. Genügt es, eine deutsche Marke einzutragen oder ist eher eine europäische oder gar gleich internationale Markenanmeldung empfehlenswert?

Das kommt darauf an, in welchen Regionen die Firma tätig ist. Beschränkt sich die Geschäftstätigkeit auf Deutschland und ist eine Erweiterung in näherer oder fernerer Zukunft auch nicht beabsichtigt, genügt in der Regel eine deutsche nationale Markenanmeldung. Der große Vorteil liegt hier vor allem in den Kosten begründet, denn europäische oder internationale Marken sind doch erheblich teurer.

7. Wie viel kostet eine Markenanmeldung?

Das ist gar nicht so teuer, wie viele Firmeninhaber glauben. Die Angst, dass hier sofort mehrere tausend Euro fällig werden, hält viele kleine Unternehmen dann auch davon ab, eine Marke anzumelden. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt ist mit etwa 300 Euro zwar nicht gerade ein Schnäppchen, aber eben auch nicht so teuer, wie vielfach befürchtet. In der Gebühr enthalten sind das amtliche Prüfungsverfahren bis zur Eintragung sowie drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Wünscht man die Anmeldungen weiterer Waren und Dienstleistungen oder beispielsweise eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung, kommen natürlich weitere Kosten hinzu.

8. Wer kann eine Marke anmelden?

Anmelder einer Marke können sowohl natürliche als auch juristische Personen oder Personengesellschaften sein, also der selbständige Einzelkämpfer ebenso wie die AG.

9. Wie ist der territoriale Schutz der deutschen nationalen Marke?

Eine deutsche nationale Marke entfaltet Ihre Schutzwirkung nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das bedeutet, dass es in anderen Ländern durchaus gleichlautende Marken geben kann. Das hat zwar keinerlei rechtliche Auswirkungen – weil nur die Marken innerhalb Deutschlands berücksichtigt werden – aber man sollte sich doch lieber vorher genau über den Markenzwilling informieren bzw. solche nach Möglichkeit vermeiden. Denn das Risiko, dass der Kunde die beiden Marken fälschlicherweise in Zusammenhang bringen könnte, ist natürlich gegeben.

10. Wie ist das Verhältnis der nationalen deutschen Marke zur europäischen Gemeinschaftsmarke?

Die Systeme der nationalen Marken und das der Gemeinschaftsmarken stehen gleichberechtigt nebeneinander. D.h., dass ein Unternehmen sich frei entscheiden kann, ob es eine nationale Marke oder eine Gemeinschaftsmarke anmelden möchte. Der Grundsatz, dass das ältere Schutzrecht Vorrang vor dem jüngeren hat, gilt gleichermaßen zwischen den nationalen und gemeinschaftlichen Systemen, d.h. aus einer älteren nationalen Marke kann man gegen eine Gemeinschaftsmarke, die die nationale Marke tangiert, vorgehen und umgekehrt. (Marzena Sicking) / (map)

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