VerkĂĽrzung der Aufbewahrungsfristen gestoppt
Das Jahressteuergesetz 2013 wurde im Bundesrat gestoppt. Damit sind einige angekündigte Erleichterungen für Unternehmen hinfällig.
- Marzena Sicking
Das neue Jahr bringt wie immer auch in steuerlicher Hinsicht einige Änderungen. Anfang diesen Jahres sollten Unternehmer und Selbstständige aber vor allem auf dem Radar haben, was sich nicht ändert. Denn der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung geplanten Jahressteuergesetz 2013 nicht zugestimmt. Nun muss der Vermittlungsausschuss ran. Zwar ist davon auszugehen, dass einige der geplanten Änderungen noch umgesetzt werden. In vielen Fällen handelt es sich schließlich um Anpassungen an die EU-Rechtsprechung.
Doch vorerst müssen Unternehmer und Selbständige sich von einigen angekündigten Erleichterungen verabschieden. So müssen Freiberufler und Gewerbetreibende steuerrechtliche Unterlagen weiterhin zehn Jahre lang aufbewahren. Die deutlich verkürzten Fristen sind mit dem Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 nämlich erst einmal vom Tisch. Die Pflicht zur Aufbewahrung sollte 2013 zunächst auf acht Jahre, 2015 noch mal auf sieben Jahre verkürzt werden. Nun ändert sich erst einmal nichts, wer alte Dokumente in den Schredder schicken wollte, sollte also lieber noch damit warten.
Auch die vereinfachte Abrechnung von Dienstreisen war Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2013. KĂĽnftig sollte es demnach bei den Verpflegungskosten nur noch zwei Pauschalen-Stufen geben, nun bleibt es vorerst bei drei.
Grund zur Sorge besteht nicht, vielmehr ist davon auszugehen, dass sich sich die Politiker im Vermittlungsausschuss bei diesen Punkten einigen werden. Die Änderungen werden dann also zwar etwas später beschlossen, treten dann aber trotzdem rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Leider bedeutet das aber auch, dass die geplante Lohnsteuernachschau noch in diesem Jahr eingeführt wird.
Ebenfalls verschoben würde die ursprünglich für den 1. Januar 2013 geplante Einführung des ELStAM-Verfahrens, dass die Papier-Lohnsteuerkarte durch eine E-Version ersetzt. Diese soll nun etappenweise eingeführt werden. Allerdings hat diese Terminänderung vor allem mit technischen Problemen zu tun, die im Vorfeld aufgetreten sind.
(gs)
(masi)