Zahl der Betrugsfälle im Online-Handel gesunken

Gute Nachrichten für Online-Händler: Die Zahl der Betrugsfälle beim Einkauf im Internet ist leicht gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle "E-Commerce-Report 2010".

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Zahl der Betrugsfälle im europäischen Online-Handel ist leicht gesunken. Das zeigt der kürzlich publizierte E-Commerce-Report 2010 der Deutschen Card Services, der das Kauf- und Zahlverhalten sowie das Zahlungsausfallrisiko seit 2002 auf der Basis realer Transaktionen auswertet. So gab es in diesem Jahr 7 Prozent weniger sogenannte "Chargebacks", die auf Betrugsfällen basierten. Dabei handelt es sich um Rückbelastungen, die dem Handel entstehen, weil ein Kredit- oder Maestrokarteninhaber der Abbuchung wiederspricht, weil sie nicht von ihm autorisiert worden ist. Gestiegen sind hingegen die Rückbelastungen, die durch logistische und formale Mängel bei der Transaktion entstanden sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Karte ungültig war oder weil eine Angabe über die Kartengültigkeit fehlte.

Insgesamt wurden 0,34 Prozent der Kredit- und Maestrokarten-Transaktionen storniert. Der Schaden, der dem stationärem Handel durch Ladendiebstahl entsteht, ist höher. Hier liegt die Quote bei 0,5 Prozent, wie das EHI Retail Institute ermittelt hat.

Interessanterweise zeigt sich bei der Kartenproblematik ein Unterschied bei den Geschlechtern: So ist sowohl bei der Kartenzahlung als auch beim Elektronischen Lastschriftverfahren das Risiko eines Ausfalls deutlich höher, wenn ein Mann bezahlt. Ebenfalls riskant: britische Käufer. Hier liegt das Zahlungsausfallrisiko deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Entsprechend oft sind dann auch die britischen Online-Shops von solchen Problemen betroffen.

Die Rücklastschriftquote ist mit 2,735 Prozent in diesem Jahr leicht gesunken. Allerdings haben auch die Transaktionen mit diesem Verfahren im E-Commerce weiter abgenommen. Das ist aber nicht der Grund für den Rückgang: Tatsächlich kommt es deutlich seltener vor, dass die Zahlung mangels Kontodeckung vom Kreditinstitut zurückgewiesen wird. Hier sank der Anteil von 71,41 auf 66,28 Prozent, wie die Deutsche Card Services ermittelte. Erfreulicherweise kamen außerdem weniger kostenaufwändige Rücklastschriften zustande, weil Konto-Nummer und Name nicht identisch oder falsch waren oder weil von einem Sparkonto abgebucht werden sollte. Dies ist im Zahlungsverkehr nicht möglich. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)