iX 9/2020
S. 44
Titel
Datenschutz

EU-US Privacy Shield scheitert vor EuGH

Weckruf

Tobias Haar

Die EU-Kommission verliert den Rechtsstreit um den US Privacy Shield vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Auswirkungen für betroffene Unternehmen sind immens und womöglich sehr teuer.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, besagt eine alte Lebensweisheit. Aber nicht immer fallen Gerichtsurteile überraschend aus. So haben viele Fachleute vorausgesagt, was sich am 16. Juli 2020 bewahrheitete: An dem Tag erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den sogenannten EU-US Privacy Shield für unwirksam. Damit ist die EU-Kommission zum zweiten Mal mit ihrem Versuch gescheitert, eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit den USA zu treffen, die die Übermittlung personenbezogener Daten von EU- an US-Unternehmen rechtskonform ermöglicht.

Formal haben die Richter den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US Privacy Shield gebotenen Schutzes der EU-Kommission für unwirksam erklärt. Beim EU-US-Datenschutzschild handelt es sich letztlich um Rahmengrundsätze zu datenschutzrechtlichen Aspekten, die vom US-Handels­ministerium herausgegeben wurden. Bereits zu Beginn beschreiben diese, was mit ihnen bezweckt wird: „Sie sind ausschließlich für den Gebrauch durch Organisationen in den Vereinigten Staaten gedacht, die personenbezogene Daten aus der Europäischen Union erhalten, damit diese sich für den Privacy Shield qualifizieren und damit in den Genuss der Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission kommen können.“

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