Roaming – was ist das und worauf sollten Sie achten?

Telefonieren und Surfen außerhalb von Deutschland - Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema "Roaming".

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Theresa Möckel
Inhaltsverzeichnis

Sobald Sie mit Ihrem Handy im Ausland telefonieren, SMS schreiben oder im Internet surfen, nutzen Sie automatisch auch das sogenannte Roaming. Je nach Mobilfunkanbieter und Land kann es zu unterschiedlich hohen Roaming-Gebühren kommen. Falls Sie unterwegs weder Netz noch Internet benötigen, können Sie Roaming auch in den Einstellungen Ihres Handys deaktivieren und so Kosten sparen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen zum Roaming.

Der aus dem Englischen stammende Begriff "Roaming" steht für die Nutzung von Mobilfunknetz oder Internet im Ausland. Dabei werden die landesspezifischen Netze verwendet. Befinden Sie sich also beispielsweise in Frankreich, telefonieren Sie im französischen Mobilfunknetz. Je nach Land können dafür entweder keine oder unterschiedlich hohe Kosten anfallen. In den folgenden Abschnitten haben wir für Sie zwischen EU- und Nicht-EU-Ausland unterschieden.

In der EU

Seit 2017 können Sie in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS schreiben und surfen. Ganz Europa wird Dank der EU-Verordnung "roam like at home" (Handy im Ausland nutzen wie zu Hause) wie eine einheitliche Tarifzone behandelt, in der Sie Ihr Smartphone zu Ihren gewohnten Tarifbedingungen nutzen. Diese Verordnung gilt auch für Liechtenstein, Island und Norwegen. Seit Großbritanniens Austritt aus der EU, gilt auch hier die Verordnung nicht mehr. Die Telekom und O2 stellen vorerst keine Roaming-Gebühren in Rechnung, das kann sich aber noch ändern und außerdem von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Achten Sie in Grenzgebieten zu Ländern, die nicht zur EU gehören, unbedingt darauf, in welchem Netz sich Ihr Handy befindet. An der Grenze zur Schweiz beispielsweise kann es sein, dass sich Ihr Handy ins schweizerische Netz einbucht. Auch auf Schiffen und in Flugzeugen greift die EU-Verordnung nicht, d.h. hier kann es bei der Nutzung von Netz und Internet ebenfalls zu hohen Kosten kommen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie noch ein paar Sonderfälle des EU-Roaming-Geltungsbereiches aufgelistet.

Sonderfälle: Hier gilt auch die EU-Roamingverordnung Hier gilt die EU-Roamingverordnung NICHT
kanarische Inseln Schweiz
Madeira und die Azoren San Marino
französische Überseegebiete, wie Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Martin, Saint-Barthélemy Vatikanstadt
Kanalinseln und Isle of Man
Monaco (außer Sie sind Kunde eines frz. Mobilfunkanbieters)
Andorra (außer Sie sind Kunde eines span. oder frz. Mobilfunkanbieters)
Färöer-Inseln (Gehören zwar zu Dänemark, aber nicht zur EU)
Großbritannien

Nicht-EU-Ausland

In Nicht-EU-Ländern verlangen Mobilfunkanbieter nach wie vor mitunter erhebliche Aufpreise. Und zwar nicht nur für ausgehende Anrufe und SMS, sondern auch für eingehende. Für mobiles Internet gibt es eine Obergrenze. Wenn ein Nutzer knapp 60 Euro verbraucht hat, schützt eine automatische Sperre davor, dass noch mehr Kosten entstehen. Einige Mobilfunkanbieter haben spezielle Auslandsoptionen, bei denen Sie in Form einer Tages- oder Wochenflatrate ins Netz kommen. Diese sind allerdings mitunter sehr teuer und nur für einige Länder verfügbar. Sollten Sie sich länger im Ausland aufhalten, lohnt sich wahrscheinlich eine Prepaid-Karte oder ein Wechsel zum Tarif eines Anbieters vor Ort.

Generell müssen Sie auf eine "angemessene Nutzung" der Roaming-Dienste achten, da Sie sonst möglicherweise doch Gebühren zahlen müssen. Diese Klausel soll verhindern, dass Kunden Ihren heimischen Tarif dauerhaft bei Auslandsaufenthalten nutzen oder sich im Ausland einen günstigeren Tarif zulegen und dann im Heimatland weiternutzen. Erkennen Netzbetreiber, dass Sie mehr als 4 Monate im EU-Ausland verbringen und währenddessen weiterhin das kostenfreie EU-Roaming nutzen, dürfen sie Aufpreise berechnen – eine Übersicht dieser Gebühren finden Sie hier. Bevor das passiert, wird Ihr Anbieter möglicherweise einen Nachweis fordern, dass Sie sich regelmäßig und hauptsächlich im Land des Handyvertrags aufhalten. Objektive Indikatoren sind hier der Nachweis vom "Auslandsaufenthalt" Ihrerseits und der "Auslandsnutzung" Ihres Handyvertrags. Wenn Sie nur ab und zu ins Ausland reisen, zum Beispiel für Geschäftsreisen oder regelmäßige Urlaube, sollten die Regelungen zur angemessenen Nutzung für Sie keine Probleme darstellen. Außerdem werden Sie von Ihrem Anbieter informiert, bevor die Gebühren fällig werden. Und keine Sorge: Sollten bei Ihnen Mehrkosten durch eine unangemessene Nutzung auftreten, greift möglicherweise der Kostenairbag bei Daten-Roaming.

Damit der Kostenbetrag auf Ihrer Handyrechnung nicht unbemerkt in die Höhe schnellt, während Sie sich im Ausland befinden, haben wir hier einige Tipps für Sie, wie Sie auf Reisen Roaming einsparen können. Der einfachste Tipp lautet: Nutzen Sie das kostenfreie WLAN Ihres Hotels bzw. Ihrer Unterkunft. Hier können Sie sich beispielsweise eine Offline-Karte bei Google Maps herunterladen und so auch unterwegs ohne Internet durch fremde Länder navigieren. Auch in öffentlichen Einrichtungen, Museen oder Cafés gibt es im Ausland mitunter WLAN, das Sie kostenfrei nutzen können. Achten Sie außerdem darauf, den Flugmodus Ihres Handys zu aktivieren, um zu vermeiden, dass eingehende Anrufe von Verwandten oder Freunden teuer werden.

Außerdem wurde eine Regelung zum "Kostenairbag" eingeführt. Seit Juli 2010 gibt es die Regelung, dass Anbieter ab einem bestimmten Abbuchungsbetrag die Datenverbindung unterbrechen können. Dies muss dem Kunden spätestens ab Roaming-Kosten von 50 € angeboten werden. Der Haken an der Sache: Der Kostenairbag muss zwar von Mobilfunkanbietern generell zur Verfügung gestellt werden und sollte Sie eigentlich auch automatisch informieren, sobald 80 % des Höchstbetrags von 50 € erreicht sind. Sie als Kunde müssen diesen aber gegebenenfalls erst manuell bei Ihrem Anbieter aktivieren. Wenden Sie sich dazu an den entsprechenden Kundenservice.

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(them)