Handynummern-Portierung soll in Österreich Mitte Oktober kommen

Die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) hat ihren Entwurf für die Einzelheiten bei der Portierung von Mobilfunk-Telefonnummern vorgelegt.

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Da sich die österreichischen Netzbetreiber nicht auf die Einzelheiten bei der Portierung von Mobilfunk-Telefonnummern einigen konnten, muss die Telekom-Control-Kommission (TKK) dazu Bescheide erlassen. Am Donnerstagabend (27. Mai) hat die Behörde den entsprechenden Entwurf vorgestellt, zu dem "interessierte Personen" bis 28. Juni Stellung beziehen können. Anfang Juli sollen die Bescheide erlassen und den Mobilfunkanbietern die Einführung der mobilen Nummernportierung (MNP) bis spätestens 16. Oktober 2004 vorgeschrieben werden. Laut einer EU-Richtlinie wäre die Einführung bereits spätestens zum 23. Juli 2003 fällig gewesen.

Ein Nummernübertragungsprozess soll ausschließlich beim aufnehmenden Mobilfunk-Betreiber eingeleitet werden ("One Stop Shopping"). Der wechselwillige Kunde muss laut Bescheidentwurf seinem neuen Netzbetreiber dafür eine Vollmacht erteilen beziehungsweise bei Prepaid-Anschlüssen die PUK seiner bisherigen SIM-Karte angeben. Der aufnehmende Anbieter fordert auf elektronischem Wege Informationen von abgebenden Netzbetreiber an – dieser kann seinem Altkunden dafür maximal 4 Euro verrechnen. Für den Portierungsprozess dürfen keine Gebühren veranschlagt werden.

Innerhalb von 30 Minuten muss der abgebende Mobilfunkbetreiber mit den in der Nummernübertragungsverordnung vorgeschriebenen Informationen geantwortet haben. Das ist insbesondere ein Hinweis darauf, dass der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter durch die Portierung nicht beendet wird und Mindestvertragsdauern eingehalten werden müssen, der alte Zugang nur nicht mehr genutzt werden kann. Auch die bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt anfallenden Grundentgelte und andere Gebühren müssen genannt werden. Der portierungswillige Kunde muss diese Informationen schriftlich zur Kenntnis nehmen und kann dann einen Durchführungsauftrag unterschreiben. Der aufnehmende Netzbetreiber erteilt wiederum elektronisch den Durchführungsauftrag an den abgebenden Konkurrenten, welcher innerhalb von zehn Minuten ein Portierdatum nennen muss.

In der Regel handelt es sich dabei um den übernächsten Werktag. Ausnahmen bestehen für den Fall, dass der Nutzer selbst ein späteres Datum wünscht, bei Großkunden mit mehr als 125 Rufnummern, sowie bei Überschreitung der vorgeschriebenen Exportkapazität. Jeder Mobilfunkanbieter muss im Rahmen der MNP pro Tag mindestens 500 Routinginformationen ändern können.

Hat ein Teilnehmer auf seiner SIM-Karte zwei Anschlüsse mit jeweils vier unterschiedlich adressierten Diensten wie Sprachruf, Faxruf, Datenruf und Sprachbox, so ergeben sich bei einer Portierung acht zu ändernde Routinginformationen. Als primäres Routingmodell wurde das sogenannte Onward-Routing gewählt. Verbindungen werden zunächst anhand der Netzbetreiberkennzahl zum sogenannten Number Range Holder geleitet (0650 = tele.ring, 0664 = Mobilkom, 0676 = T-Mobile, 0688 = Tele2, 0699= One). Hat dieser jedoch den Kunden und seine Rufnummer abgegeben, routet er die Verbindung an den neuen Netzbetreiber weiter. Mobilfunk- und Festnetzbetreiber können jedoch bilateral und freiwillig Vereinbarungen über direktes Routing abschließen. Auf Dauer dürften daher nur kleine Festnetzbetreiber vom Onward Routing Gebrauch machen.

Sofern ein Telekommunikations-Anbieter Gespräche in die verschiedenen Mobilfunknetze unterschiedlich tarifiert und dabei nicht nach der Netzbetreiberkennzahl sondern dem tatsächlich gerufenen Netz abrechnet, muss er seinen Kunden durch eine kurze, kostenlose Ansage über das Zielnetz informieren, wenn dieser eine portierte Rufnummer anwählt. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, diese Funktion abzuschalten. Der Anbieter muss jedenfalls das dem jeweils tatsächlich gerufenen Netz entsprechende Terminierungsentgelt an dessen Betreiber entrichten.

Keines der sechs Mobilfunk-Unternehmen ist gezwungen, einen Neukunden mit seiner mitgenommenen "fremden" Nummer zu akzeptieren. Bis 16. Oktober soll lediglich die Verpflichtung eingeführt werden, eigenen Kunden die Mitnahme ihrer Nummer beim Umstieg zu einem Konkurrenten zu ermöglichen. Früher oder später wird voraussichtlich jeder Anbieter zumindest im Bereich der Verträge mit nachträglicher Bezahlung Antragsteller mit vorhandenen "fremden" Nummern auch problemlos integrieren können.

Ab 16. Oktober muss ein säumiger Mobilfunkanbieter an jeden rechtstreuen Konkurrenten ein Strafgeld von zunächst lediglich 20.000 Euro entrichten. Die Konventionalstrafe steigt zwar langsam an, ein portierungsfreies Weihnachtsgeschäft bis Ende Januar 2005 schlägt jedoch nur mit maximal 90.000 Euro pro pflichtgetreuem Mitbewerber zu Buche. Für die betroffenen Unternehmen ist das Kleingeld – beim Marktführer entspricht es rechnerisch dem Umsatz von weniger als einer halben Stunde. Erst ab Februar 2005 (80.000 Euro) wird jeweils der Betrag des Vormonats verdoppelt; erst ab diesem Zeitpunkt werden auch Zahlungen fällig, wenn die oben erwähnten Fristen bei mehr als jedem zehnten Exportvorgang eines Monats nicht eingehalten werden.

Konkrete Stellungnahmen zum knapp 100 Seiten dicken Bescheidentwurf können per E-Mail oder postalisch eingebracht werden; die Behörde veröffentlich alle Stellungnahmen nach Abschluss des Verfahrens. Dabei sind allgemeine Äußerungen, etwa gegen die Einführung der Nummernportierung an sich, zwecklos. (Daniel AJ Sokolov) / (psz)