Daten-Pingpong mit dem Zoll

Zuwachs im Zoo elektronischer Nachrichtenprotokolle für den Behördenverkehr: Seit April können – ab Anfang 2011 müssen – Im- und Exporte von verbrauchsteuerpflichtigen Gütern digital über das EMCS (Excise Movement and Control System) abgewickelt werden.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Hans-Peter Schüler

Grenzüberschreitender Handel etwa mit Tabakwaren oder Alkoholika verursacht einigen Verwaltungsaufwand. Diese verbrauchsteuerpflichtigen Waren dürfen nämlich im Empfängerland erst dann ausgeliefert werden, wenn dort der Nachweis vorliegt, dass die Steuern bezahlt worden sind. Das Verfahren dafür geht bislang mit herkömmlichen Formularen vonstatten. Nach Maßgabe der EU-Verordnung 684/2009 (PDF-Datei) soll die Abwicklung dieser Handelsprozesse in vielen europäischen Staaten ab Anfang 2010 jedoch nur noch digital über die Bühne gehen.

Die EU hat hierfür das Excise Movement and Control System (ECMS) eingerichtet und am 1. April in Betrieb genommen. Die damit gemeldeten Im- und Exporte werden mit den Stammdaten der Beteiligten in der Datenbank SEED (System for Exchange or Excise Data) abgeglichen und schlagen sich in elektronischen Versanddokumenten und -Bestätigungen nieder, welche dann nach vorgegebenem Schema rege zwischen Lieferant, Empfänger und Steuerbehörden hin- und hergeschickt werden.

Wer am EMCS-Verfahren teilnehmen will oder muss, hat zuvor mittels Antrag dafür zu sorgen, dass er in der SEED-Datenbank erfasst wird. Darüber hinaus muss er entweder eine vom Zoll zertifizierte Zugangs-Anwendung beschaffen und installieren, oder auf dem Elster-Online-Portal ein Zertifikat beantragen, das den Zugang über die EMCS-Internetschnittstelle ermöglicht. Als dritte Alternative kann man den Behördenkontakt über einen Dienstleister herstellen, der dann typischerweise einen eigenen Connector zur lokalen Firmensoftware einsetzt.

Für Exporte zum Beispiel aus Österreich ist das elektronische Verfahren ohne Übergangsfrist seit April vorgeschrieben, während in den meisten anderen Ländern, darunter Deutschland, bis zum Jahresende auch das alte Verfahren genutzt werden darf. Wer freilich verbrauchsteuerpflichtige Waren per EMCS-Verfahren angeliefert bekommt, muss schon heute in der SEED-Datenbank registriert sein, will er nicht Gefahr laufen, die anfallenden Verbrauchsteuern zunächst doppelt zahlen zu müssen. Staaten wie etwa die Niederlande oder Portugal haben sich der Initiative zur Einführung des EMCS dagegen gar nicht erst angeschlossen und werden bis auf weiteres mit gedruckten Begleitdokumenten arbeiten. (hps)