Verfassungsschutz: Islamistische Propaganda im Internet nimmt zu

Extremisten hätten die Vorzüge des Internets schnell erkannt und sich für die Verbreitung von Propaganda zu Eigen gemacht; die strafrechtliche Verfolgung sei jedoch schwer, weil die internationale Rechtslage nicht harmonisiert sei.

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  • dpa

Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg hat vor der Zunahme an islamistischer Propaganda im Internet gewarnt. Besonders seit den Anschlägen des 11. September 2001 und dem Beginn des Irak-Krieges 2003 habe sich viel getan. "Islamistische Terroristen nutzen das Internet immer intensiver als Propagandawaffe", sagte Hans-Jürgen Doll, Vizepräsident beim Landesamt für Verfassungsschutz, in einem dpa-Gespräch. Bekennerschreiben von Terroristen oder Publikationen von Al-Qaida, in denen Morde an "Ungläubigen" als Erfolge gefeiert würden, seien an vielen Stellen des weltweiten Netzes zu finden. Die strafrechtliche Verfolgung sei jedoch schwer, weil die internationale Rechtslage nicht harmonisiert sei, sagte Doll.

Extremisten hätten die Vorzüge des Internets schnell erkannt und sich für die Verbreitung von propagandistischen Texten, Bildern, Videos und Musikdateien zu Eigen gemacht: "Sie können sich in Sekunden über alle nationalen Grenzen hinweg austauschen. Das Internet ist einfach und billig, und die Verfasser bleiben meist anonym."

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, strafrechtlich relevante Texte wie Volksverhetzung oder Aufforderungen zu Straftaten aufzudecken, die Verfasser zu ermitteln und die Polizei zu unterrichten. Zudem sollen Vorbereitungen auf Straftaten frühzeitig entdeckt und verhindert werden. Doch vor allem die Globalität des Netzes erschwert diese Arbeit: Deutsche wie internationale Extremisten nutzen häufig ausländische Web-Server. "In diesem Fall ist eine internationale Zusammenarbeit nötig. Wir haben jedoch das Problem, dass die Rechtslage im Ausland oft anders ist als bei uns", sagte Doll. Besonders in den USA, wo eine Vielzahl der einschlägigen Seiten ins Netz gestellt werde, seien die Gesetze liberal. Der deutsche Anspruch auf Strafverfolgung sei dort nur schwer durchzusetzen. So seien die Server zwar leicht identifizierbar, die Urheber der Seiten aber nicht.

Ist der Verfasser bekannt, kann er in Deutschland verurteilt werden, auch wenn er nicht gegen die Gesetze des Landes verstoßen hat, in dem er die Texte ins Internet stellte. Doll verweist besonders auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2000 gegen den deutsch-stämmigen australischen Holocaust-Leugner Gerald Frederick Toben: "Damit wurde erstmals höchstrichterlich entschieden, dass volksverhetzende Inhalte, die zwar auf einem ausländischen Server ins Netz gestellt wurden, aber Internetnutzern in Deutschland zugänglich sind, auch hier strafbar sind."

Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg habe die Entwicklung bereits Mitte der 90er Jahre erkannt: 1997 sei das Referat "Neue Medien" gegründet worden, das systematisch einschlägige Webseiten recherchiere und in einer Datenbank erfasse. Veränderungen auf diesen Seiten würden automatisch tagesaktuell erkannt. "Diese Datenbank wird inzwischen bundesweit genutzt", sagte Doll. Die Erweiterung des Zugriffs auf diese Datenbank für die Polizei oder für Verfassungsschützer in anderen EU-Ländern sei zwar denkbar, derzeit aber auf Grund unterschiedlicher Rechtsvorschriften nicht möglich.

Siehe dazu auch:

  • terror.web, Das Online-Netz der islamistischen Glaubenskrieger, c't 16/2004, S. 52

(dpa) / (jk)