Elektronische Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Bürger in der Diskussion

Grüne und SPD-Politiker streiten sich über die Vorschrift, Ausländern für die Aufenthaltskarte Fingerabdrücke abzunehmen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die 2006 vom Bundesinnenministerium erstmals vorgestellte elektronische Ausländerkarte für Nicht-EU-Bürger wird nun von Politikern diskutiert. Sie ist die komplementäre Alltagslösung zur zentralen Schengener Visa-Informationsdatei VIS, die gerade die ersten Testläufe hinter sich hat. Kritik richtet sich gegen die Verordnung, die 2008 von der EU verbindlich für alle EU-Staaten beschlossen wurde. Demnach müssen auf dem Ausweis ein biometrisches Foto und die Fingerabdrucke von allen Nicht-EU-Bürgern ab dem sechsten Lebensjahr gespeichert werden. Von der EU-Regelung wären in Deutschland etwa 4 Millionen Nicht-EU-Bürger betroffen.

Memet Kilic, integrationspolitischer Sprecher der Grünen erklärte laut tageszeitung: "Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, speziell Ausländern Fingerabdrücke abzunehmen, während auch im neuen deutschen Personalausweis ein biometrisches Foto ausreicht." Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, entgegnete: "Fingerabdrücke und biometrisches Foto sollten Standard für jeden Menschen sein, der in Deutschland lebt." Damit ist Wiefelspütz auf Parteilinie, insbesondere mit SPD-Chef Sigmar Gabriel, der gegenüber Spiegel Online eine härtere Gangart in der Ausländerpolitik gefordert hatte.

Elektronische Ausländerkarte in Belgien

(Bild: verkiezingen.fgov.be)

Als August Hanning, seinerzeit Staatssekretär im Bundesinnenministerium die Ausländerkarte vorstellte, sagte er: "Industriepolitisch ergibt die Karte eine Menge Sinn. Derjenige, der zuerst kommt, setzt die Standards. Und der Sicherheitsbereich ist eine große Wachstumsindustrie." Nun soll die elektronische Ausländerkarte kommen, sie kann aber nicht mehr Standards setzen: Seit 2008 gibt es in Belgien eine solche elektronische Karte im Scheckkartenformat, die 15 Euro kostet und immer zusammen mit dem nationalen ID-Dokument des Heimatlandes präsentiert werden muss. (anw)