Gericht: T-Mobile muss Werbung ändern

Das Oberlandesgericht Hamburg hat es der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft untersagt, aktuelle Tarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" anzupreisen.

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Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

Bei Zuwiderhandlungen droht den Bonnern ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Die Kosten des sich bereits einige Jahre hinziehenden Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist zunächst vorläufig vollstreckbar.

Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon begrüßte die Entscheidung gegenüber heise online. Er bedauerte aber zugleich, dass die Richter nicht geklärt hätten, ob ein Tarifangebot ohne VoIP-Funktionalität generell als Internetzugang bezeichnet werden dürfe. Der Firmenchef setzte sich in der Auseinandersetzung über eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität daher zumindest für eine klare Kennzeichnungspflicht ein, was bei einem Anbieter konkret unter "Internet" verstanden wird und welche Einschränkungen der Nutzer gegebenenfalls zu erwarten habe.

Drei der vier großen Mobilfunkanbieter hierzulande stellen den Sipgate-Dienst ihren Kunden derzeit nicht zur Verfügung oder stören ihn aktiv. Davon sei die Telekom der einzige, der eine VoIP-Nutzung "technisch unterbindet", erklärte Salmon. Bei Vodafone und E-Plus befinde sich der Anwender in einer rechtlichen Grauzone, während Telefónica O2 keine juristischen Vorgaben mache. Die Bundesnetzagentur oder das Kartellamt könnten dem Unternehmen derzeit wenig helfen, da zur Feststellung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß dem Wettbewerbsrecht zunächst eine offizielle, in der Regel mehrere Jahre dauernde Abgrenzung des neuen Markt von Behördenseite vorgenommen werden müsse.

Bereits im Juni hatte Sipgate in einem anderen Rechtsstreit mit T-Mobile einen weiteren Punktsieg erringen können. Die Bonner erklärten damals ebenfalls vor dem OLG Hamburg in der Berufung eine zunächst von ihnen beantragte Unterlassungserklärung der Düsseldorfer Konkurrenz für erledigt. Die Telekom wollte ursprünglich erreichen, dass Sipgate nicht mehr auf der eigenen Homepage für die Beta-Version eines iPhone-Clients werben und diesen zum Download anbieten dürfe. Dagegen setzten sich die Düsseldorfer erfolgreich zur Wehr. So wies das Landgericht Hamburg etwa Ansprüche zurück, der Vertrieb der zunächst nur auf gehackten iPhones lauffähigen Software bedeute eine Gefahr für den Netzbetrieb und sei daher zu unterbinden. T-Mobile wollte es dabei aber zunächst nicht bewenden lassen. Der Sipgate-Client war unterdessen längst aus dem Betastadium herausgewachsen und im offiziellen App-Store fürs iPhone angekommen. Inzwischen gibt es auch eine Beta-Android-App. (pmz)