Balance von Geistigem Eigentum und Gemeinfreiheit gesucht

Die DFG will untersuchen, ob die Balance zwischen den Ansprüchen der Rechteinhaber und Rechteverwerter sowie der Informationsgesellschaft als Ganzes noch stimmt.

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Von
  • Monika Ermert

1,2 Millionen Euro investiert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in ein neues Graduiertenkolleg zum Thema Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit oder Wissensallmende. 14 Doktoranden und ein Habilitand sollen ab dem kommenden Frühjahr an der Universität Bayreuth untersuchen, ob die Balance zwischen den Ansprüchen der Rechteinhaber, die fortgesetzt Stimmung für strengere Gesetze machen, und der Informationsgesellschaft als Ganzes noch stimmt.

"In den 50er und 60er Jahren hat die Wissenschaft sich für die Stärkung der Ansprüche auf Geistiges Eigentum eingesetzt", sagt Ansgar Ohly, Urheber- und Markenrechtler und Mitglied des Professorenteams im Graduiertenkolleg. "Mittlerweile müssen wir allerdings aufpassen, dass wir die Balance zwischen Ansprüchen und Schranken im Blick behalten." Ebenso wie in den USA, wo derzeit eine heftige Diskussion zu den so genannten Anti-Commons, das heißt der auf individuelle Nutzung pochenden Rechteinhaber, im Gang sei, kursiere hierzulande inzwischen die Warnung vor einer Hypertrophie, einer Art "Riesenwuchs" der Schutzrechte.

Insgesamt sollen Arbeiten zu sechs Teilbereichen im Kolleg entstehen. Die historischen Grundlagen können laut Ohly überraschende Parallelen zwischen der heutigen Debatte um Softwarepatente mit der Anti-Patentrechtsbewegung des 19. Jahrhunderts freilegen. Verfassungsrechtlich will man sich genauer mit dem Begriff des "Eigentums" in der besonderen Form des "Geistigen Eigentums" auseinandersetzen. Im dritten Bereich soll die Hypertrophie-Frage beantwortet werden, ob das System auf einen selbst verursachten Kollaps hinsteuert.

Ein weiterer Bereich beschäftigt sich mit den Schrankenregelungen, die Grenzen für die Verwertungsansprüche ziehen: Ist es gut, fragt Ohly, wenn Schranken wie im deutschen Urheberrecht sehr präzise formuliert werden? Genau solche Fragen beschäftigen Politik, Rechteinhaber und interessierte Öffentlichkeit bei der Debatte um den zweiten Korb der Urheberrechtsreform in Deutschland. Auch die beiden letzten Bereiche, strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen und die internationale Entwicklung, zielen stark auf Auseinandersetzungen, wie etwa die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz des Geistigen Eigentums in nationales Recht.

Ohly ist überzeugt, dass man mit dem Kolleg durchaus noch etwas zu den laufenden Debatten beitragen kann. Bei der Urheberrechtsnovelle sei es etwa derzeit fraglich, ob aus dem zweiten Korb nach der Wahl nicht doch ein "Papierkorb" werde. Bei der Softwarepatentrichtlinie sei auch nach einer Verabschiedung noch nicht alles gegessen. Es blieben zahlreiche Detailfragen zu klären. Auf internationaler Ebene sieht er harte Diskussion über den Patentschutz für Arznei- und Nahrungsmittel. Tatsächlich einigte sich das zu diesem Punkt arbeitende Komitee bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) nach zwei Jahren Arbeit gerade darauf, dass man sich nicht einig ist. Die tiefen Gräben zwischen entwickelter Welt und den an Rechten noch armen Entwicklungsländern sind so tief, dass bei laufenden WIPO-Verhandlungen zu einer neuen entwicklungspolitischen Agenda erneut ein Patt befürchtet wird.

Die als Stipendiaten ins Kolleg aufgenommenen Doktoranden und weitere interessierte Kollegiaten haben also eine Menge Stoff zu behandeln. Die besten Arbeiten sollen anschließend in einer neuen Schriftenreihe des Mohr-Siebeck-Verlags aufgenommen werden, die sich speziell dem Geistigen Eigentum widmet. (Monika Ermert) / (jk)