IP-Adressspeicherung wird Gerichte weiter beschäftigen

Auch wenn man sich bei T-Online mit der Kommentierung noch bedeckt hält, wird der Provider das Urteil gegen die Speicherung der IP-Adressen von Kunden wohl kaum so hinnehmen.

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Von
  • Jürgen Kuri

T-Online übt sich in Zurückhaltung bei der Kommentierung des gegen das Unternehmen ergangenen Urteils in Sachen IP-Adressspeicherung bei Flatrate-Kunden. "Uns liegt das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt noch nicht vor", sagte ein Sprecher gegenüber heise online. Anders als Kläger Holger Voss und ein Dutzend Interessierte hatte T-Online auf die Wahrnehmung des Verkündungstermins am gestrigen Donnerstag verzichtet.

Gewinner Voss zeigte sich dagegen gegenüber heise online insgesamt zufrieden mit dem Urteil und der mündlichen Begründung durch den Richter. Der Amtsrichter hatte laut Voss in den Ausführungen des Providers keinen ausreichenden Grund für die Notwendigkeit der Speicherung von IP-Adressen erkannt -- auch nicht, nachdem das Unternehmen im Anschluss an die mündliche Verhandlung noch einmal schriftlich in seiner Argumentation nachlegen durfte.

Unterlegen war Voss nur mit der Forderung, dass T-Online auch Datenmengen und Uhrzeiten der Nutzung nicht speichern dürfe. Das sah der Richter anders, denn genau damit könne sich T-Online etwa bei einer Klage auf Nutzungsausfall wehren. Der Wermutstropfen für Voss: Auf seinen eigenen Kosten bleibt er erst einmal sitzen, weil die Klage nicht ganz erfolgreich war. Ob er deswegen selbst in Berufung gehen wird, darüber wolle er sich noch Gedanken machen, sagte er. Wie T-Online will er dafür noch das schriftliche Urteil und die Begründung abwarten und mit seinem Anwalt zu Rate gehen.

Auch wenn man sich bei T-Online noch bedeckt hält, dürfte der Provider dieses Urteil so kaum hinnehmen. T-Onlines Anwalt Ulrich Wuermeling von der Anwaltssozietät Latham & Watkins ließ durchblicken, dass man im Falle einer Berufung darauf setzen werde, das Voss'sche Verfahren erst einmal auszusetzen und eine Entscheidung in einem zweiten, bereits am Landgericht anhängigen Verfahren abzuwarten. "In diesem Verfahren hat das Gericht einen Gutachter bestellt", erklärte Wuermeling. Das Ergebnis dieses Gutachtens, das für September erwartet werde, sei auch für das zweite Verfahren von Bedeutung. Grundsätzlich seien die Entscheidungen erst einmal Einzelentscheidungen. Würde T-Online verlieren, dürfe man allerdings davon ausgehen, dass dies einen Effekt für die Datenhaltung der Kundenaccounts haben werde.

"Wir vom ULD und andere Datenschutzkollegen haben immer gesagt, dass das so sein muss," sagte Johann Bizer, Stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel mit Blick auf das Urteil. In gewisser Weise entscheidet das Urteil auch den Streit zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte als Aufsichtsbehörde für T-Online die IP-Adressspeicherung bei Flatrate-Kunden als korrekt beurteilt. (jk)