Datenschützer: Überwachung ist eine "Gefahr für die Sicherheit"

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert warnte auf einer Konferenz davor, dass Überwachung den Überwachern zwar ein "gutes Gefühl der Stärke" vermittle, doch selbst eine "Gefahr für die Sicherheit" darstelle.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Auf der heute in Köln zu Ende gegangenen Datenschutzkonferenz DAFTA hat der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert kritisiert, dass es nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in der deutschen Politik wieder salonfähig geworden sei, Datenschutz als Täterschutz zu bezeichnen. Ultima ratio der Sicherheitspolitiker seien Repression und Überwachung. "Wie aber können wir unsere Werte vorleben, wenn wir diese Werte Muslimen verweigern?", fragte er in seiner von den Teilnehmern begeistert aufgenommenen Rede.

Die einzige Antwort des Staates auf den Terror sei die Weiterentwicklung von Hightech-Waffen und der "massive Ausbau" der Geheimdienste gewesen, obgleich auch die klassische Polizeiarbeit erfolgreich gewesen sei. Die Erkenntnis müsse sein: "Eine kalkulierbare Sicherheit ist nicht möglich". Gleichwohl würden präventive Überwachungsmaßnahmen eingeführt, zur Identifizierung von Personen biometrische Merkmale in Pässen eingebettet und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten vorangetrieben.

Weichert warnte davor, dass Überwachung den Überwachern zwar ein "gutes Gefühl der Stärke" vermittle, doch selbst eine "Gefahr für die Sicherheit" darstelle, wenn sie bei den Überwachten "Angst, Abwehr und Aggression" hervorrufe. "Die Fremden werden uns mit jeder Überwachungsmaßnahme weiter fremd." Er legte seine Ansicht dar, dass die Demütigung ein wichtiger Faktor für die Disposition zum Terroristen sei. Nötig seien jedoch Dialog statt Ghettoisierung, Ausgleich statt Konfrontation.

Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte in seinem Vortrag unter anderem die Tendenz, dass Sicherheit viel umfassender definiert werde, um gegen jedes regelwidrige Verhalten vorgehen und damit das Verhalten des unschuldigen Durchschnittsbürgers kontrollieren zu können. Als Beispiel führte er die in der öffentlichen Diskussion bislang kaum wahrgenommenen Abrufmöglichkeiten der Kontodaten durch Finanzbehörden auf, die das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" (PDF) ermöglicht. Das Gesetz war durch den Bundestag einstimmig verabschiedet worden, nachdem das Terrorismusbekämpfungsgesetz zwei Jahre zuvor die Banken zur Bereithaltung einer Datenbank mit Kontodaten für die Sicherheitsbehörden verpflichtet hatte, um Geldströme von Verdächtigen leichter aufspüren zu können.

Tagungsveranstalter Bernd Hentschel von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) merkte an, dass der Bürger heute in jedem privaten und finanziellen Bereich "total ausgeleuchtet" sei. Die immer neuen Erfassungswünsche des Staates brächten bei der Jagd auf Steuersünder nicht nur das Bankgeheimnis in Gefahr. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)