Datenschutzbeauftragter mahnt neues Gesetz an

Bayerns oberster Datenschützer fordert eine Überarbeitung des Landesdatenschutzgesetzes. Zudem beklagt er einige Datenschutzverstöße bei Behörden.

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  • dpa

Angesichts der schnell fortschreitenden Entwicklung der Telekommunikation hat der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri eine dringende Überarbeitung des Landesdatenschutzgesetzes angemahnt. Das in die Jahre gekommene Gesetz müsse rasch an die Erfordernisse des Internets angepasst werden, sagte Petri am Dienstag zur Vorstellung seines Tätigkeitsberichts 2010 in München. Er verwies darauf, dass wesentliche Teile des geltenden Regelwerks noch aus dem Jahr 1993 stammen. Dringend nötig seien nun beispielsweise Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet. Petri beklagte zudem teils gravierende datenschutzrechtliche Verstöße bei Behörden und staatlichen Stellen in den vergangenen beiden Jahren.

"Wir müssen jetzt endlich darangehen, auch das bayerische Datenschutzgesetz zu modernisieren", so Petri. Geregelt werden müsse beispielsweise auch der Umgang mit sogenannten Verbunddateien – Datenbanken, auf die verschiedene Behörden zugreifen können.

Die Einführung des neuen Personalausweises bezeichnete Petri als "holprig", auch aus datenschutzrechtlicher Sicht. "Der stottert ganz schön, der Motor." So seien Bürger teilweise unzureichend informiert worden, abgegebene Fingerabdrücke zu lang gespeichert worden.

Kritisch äußerte sich Petri auch zu der Debatte über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Abgesehen von spektakulären Einzelfällen fehle der konkrete Nachweis dafür, dass die Sicherheitslage ohne eine sechsmonatige Speicherung aller Telekommunikationsdaten nachhaltig verschlechtert werde, erklärte er.

Zu den von Petri kritisierten Einzelfällen zählen beispielsweise zwei Vorfälle aus dem Justizbereich. So seien in mindestens zwei Fällen Zeugen durch Strafverfolgungsbehörden veranlasst worden, Hypnosesitzungen durchführen zu lassen – um das eigene Gedächtnis aufzufrischen, wie es in dem mehr als 200 Seiten starken Bericht heißt. In beiden Fällen sei der Versuch unternommen worden, um herauszufinden, ob sich ein Zeuge anschließend an ein Fahrzeug-Kennzeichen erinnern könne.

Petri kritisierte dieses Vorgehen als datenschutz- und verfassungswidrig. Es würden dabei grundlegende Schutzvorschriften der Strafprozessordnung umgangen, betonte er – auch dann, wenn die Zeugen sich am Ende freiwillig zu den Hypnosesitzungen begeben.

Darüber hinaus führt Petri in seinem neuen Bericht einen Fall auf, in dem ein Finanzamt DNA-Tests unter den Mitarbeitern durchführen lassen wollte – weil Beschäftigte wiederholt obszöne Briefe von angeblichen Kollegen bekommen hatten. "Da hat sich ein Finanzamt als Strafverfolgungsbehörde betätigen wollen", kritisierte er. (anw)