Neuer Vorstoß zur Auswertung von Flugpassagierdaten auf EU-Ebene

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie für den Aufbau eines Datenbanksystems zur Analyse von Passenger Name Records vorgelegt, um schwere Kriminalität und Terrorismus besser bekämpfen zu können.

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Von
  • Stefan Krempl

Die EU-Kommission arbeitet an einer Richtlinie zum Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten. Der nun angekündigte Entwurf soll den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates von 2007 ersetzen, der Ende 2008 vor allem aufgrund des Widerstands der Bundesregierung auf Eis gelegt worden war.

Durch den neuen Anlauf soll die Privatsphäre der EU-Bürger besser geschützt werden. Statt 13 sollen die sogenannten Passenger Name Records (PNR) 5 Jahre gespeichert werden. Dabei sollen die Daten der Fluglinien nach 30 Tagen anonymisiert werden. Nur in Einzelfällen, beim Verdacht auf schwere oder terroristische Straftaten, sollen Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein, heißt es in Brüssel. Die Definition der Straftaten, zu deren Abwehr oder Verfolgung Ermittler auf die Fluggastdaten zugreifen können sollen, ist an die der recht weiten Bestimmungen (PDF-Datei) zum EU-Haftbefehl geknüpft. Darunter fallen neben Delikten der organisierten Kriminalität, Kinderpornographie oder Totschlag etwa auch Computerstraftaten, Betrug sowie Marken- und Produktpiraterie.

Besonders sensible Daten, die Aufschluss geben könnten über Rasse oder ethnische Herkunft, die politische Einstellung oder religiöse Überzeugungen eines Passagiers dürften in keinem Fall von den Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten übermittelt oder von den Mitgliedstaaten verwendet werden. Normalerweise umfassen PNR 19 Datenkategorien, zu denen neben Name, E-Mail-Adresse, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern etwa auch Essenswünsche gehören. Der Vorschlag bezieht sich vorerst allein auf internationale Flüge, die aus der EU hinausgehen oder dort aus dem weiter entfernten Ausland in einem Mitgliedsstaat ankommen. Flugreisen innerhalb der Gemeinschaft zu erfassen und analysieren ist angedacht, wird von der Kommission aber derzeit noch als zu aufwändig und teuer bezeichnet.

Die EU-Kommission plant das System als dezentralen Datenbankverbund. Die Fluggesellschaften sollen die in ihren Buchungssystemen erfassten Passagierinformationen an eine eigens dafür zuständige Stelle im Ankunfts- oder Abflugmitgliedstaat im Push-Verfahren übermitteln. Einen Datenfischzug der Strafverfolger in den Systemen der Airlines selbst will die Kommission damit genauso ausschließen wie sonstige übergreifende "Rasterfahndungen" in einem zentralen System. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Sammel- und Auskunftsstellen so einrichten, dass diese die Daten sicher verarbeiten, verwahren und für die Kontrolle durch eine unabhängige Einrichtung zugänglich machen. Die Fluggäste sollen korrekt über die Erfassung unterrichtet werden und Anspruch darauf haben, dass Daten berichtigt oder gelöscht werden.

Innenkommissarin Cecilia Malmström erläuterte, gemeinsame Vorschriften seien nötig, um gegen Verbrechen wie Drogenschmuggel und Menschenhandel sowie Terrorattacken vorgehen zu können. Es müsse sichergestellt werden, "dass die Privatsphäre der Fluggäste gewahrt bleibt". In der Praxis erfassen nach Angaben der Kommission bereits viele Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten PNR-Daten in konkreten Fällen oder bei bestimmten Flügen. Sie wolle ermöglichen, dass dabei systematischer und einheitlicher vorgegangen wird. Derzeit verlangten die USA, Kanada und Australien bereits Fluggastdaten aus der EU, wofür die Brüsseler Regierungseinrichtung einen eigenen Harmonisierungsentwurf vorgelegt hat. Wie die Erfahrungen dieser Länder bestätigten, würden PNR benötigt, "um wirksam gegen schwere Kriminalität und Terrorismus vorgehen zu können".

Im EU-Parlament, das ein Mitspracherecht hat, dürfte der neue Anlauf trotz der Nachbesserungen wieder auf Skepsis stoßen. Es hatte im Herbst die Kommission wieder aufgefordert, konkrete Beweise für die Notwendigkeit der Verarbeitung von Fluggastdatensätzen vorzulegen. Insgesamt sahen auch Vertreter der konservativen Europäischen Volkspartei das Verlangen der EU-Kommission nach einem eigenen PNR-System mit großer Skepsis. Die Mitgliedsstaaten sollten sich laut einem CSU-Innenpolitiker besser darauf konzentrieren, ihre Sicherheitsbehörden stärker zu vernetzen. Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, tat die überarbeitete Initiative in einer ersten Reaktion als "Schlag ins Gesicht für die europäischen Grundrechte und Verfassungswerte" ab. Eine "flächendeckende Überwachung aller Flugpassagiere" sei "unverhältnismäßig" und widerspreche "grundlegenden Datenschutz- und Rechtsstaatsprinzipien". (anw)