Regulierer sieht keinen Handlungsbedarf in Sachen Netzneutralität

Vertreter aus Politik und Wirtschaft diskutierten am Donnerstag in Berlin über die Frage, ob und wie die Netzneutraliät im Gesetz zu verankern sei. Die Vize-Chefin der Bundesnetzagentur sieht keinen Handlungsbedarf.

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Von
  • Richard Sietmann

Die für den Bereich Telekommunikation zuständige Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Iris Henseler-Unger, sieht hinsichtlich der Netzneutralität "im Augenblick keinen besonderen Bedarf, regulatorisch tätig zu werden". "Ich setze auf freiwillige Lösungen und funktionierenden Wettbewerb," sagte sie auf einer Diskussionsveranstaltung des eco-Verbands der deutschen Internetwirtschaft am Donnerstagabend in Berlin erklärte.

Transparenzverpflichtungen der Netzbetreiber hinsichtlich der Zugangsbedingungen und die Möglichkeit der Verbraucher, den Betreiber zu wechseln, seien ein ausreichendes Korrektiv gegenüber etwaigen Nutzungseinschränkungen. Sollte es dennoch zu diskriminierendem Marktverhalten kommen, sei ihre Behörde aber gerüstet. "Schon jetzt ist das Telekommunikationsgesetz nicht zahnlos", betonte Henseler-Unger.

Für das Bundeswirtschaftsministerium pflichtete der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto ihr bei: "Wettbewerb hat in den letzten zehn Jahren zu hervorragenden Ergebnissen geführt", meinte der Liberale. Bei der jetzt anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) würden die Besorgnisse um die Netzneutralität an zwei Punkten berücksichtigt. So erhalte die Bundesnetzagentur künftig eine "Verordnungsermächtigung", wonach sie erstens erhöhte Transparenzvorschriften erlassen und zweitens Mindestqualitätsstandards setzen könne.

"Wir sehen potentielle Gefährdungen, wir passen auf", versuchte Otto die Anwesenden zu beruhigen. "Jede Form von Diskriminierung" der Internetnutzung müsse vermieden werden, aber "ich glaube, dass Transparenz sehr viel helfen wird". Man solle nur jetzt die TKG-Novelle, mit der das EU-Reformpaket von 2009 in deutsches Recht umgesetzt werden soll, nicht gefährden, indem man die Novellierung überfrachte. Der Referentenentwurf soll Anfang März vom Kabinett verabschiedet werden. Er plädierte dafür, zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Störungen zu vermeiden. "Wir müssen das TKG ja auch durch den Bundestag bekommen". Jetzt noch mehr zu regulieren hieße, Markt- und Geschäftsmodelle zu behindern.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz brachte die Auseinandersetzungen auf den Punkt, "ob der Wettbewerb die Netzneutralität oder die Netzneutralität den Wettbewerb gewährleistet", und stellte sich klar auf die Seite der zweiten Variante. Die Grünen-Fraktion habe sich als erste Oppositonspartei im Bundestag dafür eingesetzt, "die Netzneutralität stärker als im bisher vorliegenden Referentenentwurf in den Wortlaut des Telekommunikationsgesetzes zu integrieren". "Man kann mit der Regulierung auch zu spät kommen", warnte er im Gegensatz zu Otto. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt".

Die Linke im Bundestag hat in dieser Woche mit einem Antrag nachgezogen, der die Bundesregierung auffordert, "die Gewährleistung der Netzneutralität" im TKG zu verankern. Als Kriterien fordert sie unter anderem die grundsätzlich gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Behandlung aller IP-Datenpakete im Internet sowie ein Verbot der Deep Packet Inspection zur Überwachung oder Manipulation der Inhalte des IP-Datenverkehrs durch die Netzbetreiber.

Ähnlich wie Notz glaubt auch der Bereichsleiter 'Politik & Regulierung' bei der 1&1 Internet AG, Wolf Osthaus, dass es schwierig werde, erst im Nachhinein auf die Veränderung der Marktsituation zu reagieren. "Wir müssen uns Gedanken machen, wie Fehlentwicklungen aussehen können". Zudem sollte man die Veränderungen des Marktes nicht nur aus dem Blickwinkel der User her betrachten. Gerade auch die kleinen Netzbetreiber und Internet Service Provider seien beunruhigt über die Gefahr einer "Remonopolisierung", denn "die Großen sitzen beisammen und verhandeln die Spielregeln für den Markt".

Anzeichen von "Hysterie" hat dagegen der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, der wie Notz und Osthaus der Enquete-Kommission 'Internet und digitale Gesellschaft' angehört, in der aktuellen Diskussion ausgemacht. Er fände es "immer gut, wenn der Staat sich zurücknimmt". Die Befürchtung, dass die Betreiber die freie Internetnutzung zugunsten ihrer eigenen kostenpflichtigen Zusatzangebote zurückfahren, hält er für unbegründet. Kein Anbieter könne sich eine künstliche Verknappung erlauben. "Momentan wird die Illusion eines Problems aufgebaut", erklärte Jarzombek. "Wer Netzneutralität fordert, will dass der Staat bei den Netzbetreibern reinfummelt". (vbr)