Schweizer "Hacking-Gesetz" wird verschärft

Mit dem Nationalrat hat nun auch die zweite Kammer des Schweizer Parlaments für den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats gestimmt.

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Von
  • Tom Sperlich

Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit 117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.

Der Straftatbestand des "unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem", der sogenannte "Hacking-Tatbestand", wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der "Bereicherungsabsicht" weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, "wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen".

Die schweizerischen Vollzugsbehörden wurden außerdem nun ermächtigt, elektronische Verkehrsdaten noch vor Abschluss eines Rechtshilfeverfahrens an die Behörden anderer Staaten weiterzugeben. Begründet wird dies mit der Kurzlebigkeit von digitalen Daten. Die Daten würden jedoch nur in besonderen Fällen weitergeben, die Rechte der betroffenen Person müssen angemessen geschützt bleiben.

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat bereits im November 2001 die Übereinkunft des Europarats zur Computer- und Netzwerkkriminalität unterzeichnet. Diese trat 2004 in Kraft und wurde mittlerweile von 30 Vertragsstaaten ratifiziert. Die Konvention verpflichtet Vertragsstaaten, Kinderpornografie, Computerbetrug, Datendiebstahl, Dokumentenfälschung mit Hilfe eines Computers, das Eindringen in EDV-Systeme sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet unter Strafe zu stellen.

Kritiker hatten moniert, dass sich der Bundesrat mit der Umsetzung des Übereinkommens viel Zeit gelassen habe. Die zuständige Justizministerin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, argumentierte hingegen, dass generell "die Staaten bei der Umsetzung des umfassenden und zuweilen recht komplizierten Übereinkommens nach wie vor stark gefordert sind". In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten auch, ihre Gesetzgebung "den Anforderungen der modernen Kommunikationstechnologie anzupassen". Das Schweizer Computerstrafrecht und die Bestimmungen gegen Kinderpornographie genügten aber weitgehend den Erfordernissen des Vertrags, sagte Sommaruga. (anw)