EU-Kommission will Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend überarbeiten

Innenkommissarin Cecilia Malmström hat eingeräumt, dass die umkämpfte EU-Richtlinie zur Protokollierung von Nutzerspuren Mitgliedsstaaten und Strafverfolgern zu viel Spielraum lässt und der Datenschutz nicht ausreicht.

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EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat eingeräumt, dass die heftig umkämpften Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung den Mitgliedsstaaten sowie Providern und Strafverfolgern zu viel Spielraum lassen und der Datenschutz nicht ausreicht. "Unsere Prüfung hat gezeigt, dass die Richtlinie in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt worden ist", sagte die Schwedin der Tageszeitung Die Welt. Es habe sich gezeigt, dass der Umgang der Telekommunikationsanbieter mit den Verbindungs- und Standortdaten sehr uneinheitlich und der Rahmen, in dem Ermittler darauf zugreifen dürfen, zu groß sei.

Auch die Frist für die Speicherung, die zwischen 6 und 24 Monaten liegt, muss der Kommissarin zufolge überprüft werden. Kürzere Speicherzeiten seien genauso eine Option wie eine in der gesamten EU einheitliche Vorgabe. Ferner moniert Malmström ungenügende Standards zur Sicherung der Privatsphäre der EU-Bürger und teils mangelnde Rechtssicherheit für die verpflichteten Unternehmen. Die Kommissarin erinnerte daran, dass die Richtlinie nach den Terroranschlägen in Madrid und in London Mitte des vergangenen Jahrzehnts sehr schnell verabschiedet worden sei. Sie persönlich habe damals als EU-Parlamentarierin den Zeitplan für "fragwürdig" gehalten und eine umfassende Reflexion über Schutzklauseln vermisst.

Die Erkenntnisse Malmströms beziehen sich auf einen Evaluierungsbericht der Richtlinie, den die Kommission am Montag nach langen Verzögerungen offiziell vorstellen will. Während des Überprüfungszeitraums hatte die Schwedin klar gemacht, dass es auf jeden Fall bei der Vorratsdatenspeicherung bleibe. Der Zugang zu den bei der Telekommunikation anfallenden Spuren sei in einigen Fällen der einzige Weg, um schwere Verbrechen aufzuklären, befand sie damals. Inzwischen sieht sie Verbesserungsbedarf. Malmström kündigte an, in enger Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Providern, Bürgern und Datenschützern bis Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen zu wollen. Die Verbindungs- und Standortdaten sollten dann nur noch für einen angemessen Zeitraum aufbewahrt werden, wenn dies erwiesenermaßen notwendig sei. Auch die Regeln für Zugang und Gebrauch der Nutzerspuren seien zu ändern.

Hierzulande geht der Dauerstreit um eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung und andere Sicherheitsgesetze derweil weiter. Wer behaupte, dass die Maßnahme nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, "lügt und macht sich mitschuldig", erklärte André Schulz, Vize-Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am gestrigen Donnerstag in Hamburg. Die Argumente von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger seien teils untauglich, realitätsfern und zeugten "von großer Unkenntnis", ging der Ermittler die FDP-Politikerin scharf an. Besonders das von ihr und den Grünen hochgehaltene "Quick Freeze"-Verfahren zum "Einfrieren" von Verbindungsdaten sei für die Praxis ungeeignet.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will parallel nicht nur die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, sondern auch bestehende Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr von Anschlägen ausweiten. Der CSU-Politiker strebe eine weitgehende Entfristung des Terrorbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) an und wolle dabei die Kompetenzen der Geheimdienste in mehreren Punkten ausdehnen, berichtet die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf einen Vermerk des Bundesjustizministeriums. So sollten Nachrichtendienste künftig leichter an Passagier- und Bankdaten herankommen. Manche Maßnahmen seien "in jedem Fall unverhältnismäßig und verzichtbar", hielt Leutheusser-Schnarrenberger dagegen. Die FDP werde einer pauschalen Verlängerung des TBEG nicht zustimmen. (vbr)