Bundesrat fordert mehr Anstrengungen beim Breitbandausbau

Die Länderkammer fordert umfangreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die sich auch auf die Sicherung der Netzneutralität und den Verbraucherschutz beziehen.

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Der Bundesrat fordert umfangreiche Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Länderkammer bemängelt in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei), dass der Vorstoß sowohl im Hinblick auf seinen materiellen Gehalt als auch auf seine Umsetzung "völlig unbestimmt" bleibe, "was an der sensiblen Schnittstelle zwischen Bundes- und Länderkompetenzen nicht akzeptabel erscheint". Im Detail macht sich der Bundesrat in der knapp 40-seitigen Position für erhöhte Anstrengungen beim Breitbandausbau, eine stärkere Sicherung der Netzneutralität und einen verbesserten Verbraucherschutz stark.

Das von der Regierung ausgegebene Ziel, Hochgeschwindigkeitsnetze spätestens bis 2018 mit einer Bandbreite von 50 MBit/s flächendeckend zur Verfügung zu stellen, sehen die Länder kritisch. Angesichts der Dynamik der Breitbandentwicklung ist dieser Ansatz ihrer Ansicht nach "zu statisch". Sie drängen darauf, den Begriff "Netze der nächsten Generation" zu definieren. Ferner setzen sie sich dafür ein, mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen aus Frequenzbereichen, die bislang nicht dem Rundfunkdienst zugewiesen sind, "zweckgebunden für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau und hier insbesondere für die Schaffung passiver Infrastrukturen" wie Leerrohre zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, unter Einbindung der Länder Finanzierungskonzepte für die Entstehung von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu entwickeln. Dabei sollten laut der Stellungnahme vorrangig private Investitionsmittel zum Tragen kommen, die aber durch zusätzliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen effizienter ausgestaltet werden könnten.

Dass das Regulierungsziel "Netzneutralität" neu ins TKG aufgenommen werden soll, begrüßt der Bundesrat. Er fordert aber eine Prüfung, ob die vorgesehenen Maßnahmen dafür ausreichten. "Transparenzvorschriften allein bieten keinen hinreichenden Schutz vor Diskriminierung", bringt das Papier hier ergänzende Bestimmungen ins Spiel.

In verbraucherrechtlichen Punkten halten die Länder den Ansatz, Warteschleifen bei Telefon-Hotlines in vielen Fällen kostenlos zu machen, nicht für ausreichend. Sie drängen darauf, dass zur Durchsetzung der Bestimmung ein Verstoß zu einer Abmahnung nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb führen sollte. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die Anbieter von Telekommunikationsdiensten den Verbrauchern klare Angaben über die Mindestkosten des Vertrages pro Monat sowie die Mindest- und Höchstpreise pro Minute bei Call-by-Call-Diensten zur Verfügung stellen müssten. Der Entwurf sei entsprechend zu ergänzen.

Der Teilnehmer kann schon jetzt einen Hinweis verlangen, sobald seine Zahlungsverpflichtungen bei Kurzwahldiensten im jeweiligen Monat eine Summe von 20 Euro überschreiten, führen die Länder ihren Wunsch aus. Dabei handle es sich aber um keine Verpflichtung des Anbieters. Der Warnhinweis bei Überschreiten der Preisgrenze solle daher künftig "automatisch versandt werden", eine Kostenkontrolle zudem im Bereich der Datendienste vorgesehen werden. Denn jenseits von Flatrates könnten bei Nutzung des mobilen Internets erhebliche Kosten entstehen. Es empfehle sich daher eine ähnliche Regelung für nationale Datendienste wie bei internationalen. Dort müssen Anbieter Nutzern die Möglichkeit bieten, monatliche Höchstbudgets festzulegen, und andernfalls eine pauschale Obergrenze ziehen.

Die Länder möchten auch das "Unterschieben" neuer Verträge erschweren, indem sie für die Kündigung des alten Anbieters und die dafür nötige Vollmacht in jedem Fall die Textform vorschreiben wollen. Hintergrund sei, dass in der Praxis immer wieder Fälle aufträten, in denen es zu einem vom Verbraucher nicht gewollten Anbieterwechsel komme. Dies sei etwa der Fall, wenn der neue Provider den Vertrag des Verbrauchers mit dem bisherigen Anbieter ohne dessen Einverständnis kündige. Zudem sollte es nach dem Votum des Bundesrats jedem Kunden offenstehen, dem Geldeinzug für Leistungen Dritter über die Rechnung des Telekommunikationsanbieters zu widersprechen. Da eine nicht unerhebliche Anzahl von Drittanbietern ihren Sitz im Ausland habe und nur schwer erreichbar sei, solle auch eine Verpflichtung eingefügt werden, einen im Inland ansässigen Ansprechpartner anzugeben.

Nicht zuletzt sehen die Länder die Belange des Rundfunks und vergleichbarer Telemedien in der Regierungsinitiative nicht ausreichend gewahrt. Die Bundesnetzagentur müsse im Rahmen ihrer Zuständigkeiten künftig dafür sorgen, dass die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Pluralismus der Medien sichergestellt wird. Die vorgesehene Beschränkung der Mitwirkung des Bundesrats bei der Ausgestaltung der Frequenzordnung sei "nicht hinnehmbar". Zumindest müssten Erlöse, die nach der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen für rundfunkfremde Zwecke anfallen, nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten zwischen Bund und Ländern hälftig aufgeteilt werden. Als "problematisch" bezeichnet es die Position, dass IPTV-Angebote unbefristet von Interoperabilitätsvorgaben ausgenommen werden sollen. (jk)