Ex-Bundesjustizministerin kritisiert neuen Entwurf zum Großen Lauschangriff

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bemängelt, dass sich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im zweiten Gesetzentwurf zur akustischen Wohnraumüberwachung "in Luft aufgelöst" haben.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den zweiten Gesetzentwurf zur akustischen Wohnraumüberwachung (PDF) kritisiert, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung dikutieren wird. Das Bundesjustizministerium musste das Gesetz erarbeiten, da das Bundesverfassungsgericht im März 2004 in einem wegweisenden Urteil den Großen Lauschangriff zwar als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet, jedoch zahlreiche Ausführungsbestimmungen annulliert und erhebliche Anforderungen an die Durchführung gestellt hatte. Mit Zypries' Gesetzentwurf sei jedoch "die Hoffnung verfehlt, dass die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts die Tendenz zum autoritären Staat bremsen könnte", führte Leutheusser-Schnarrenberger heute in Bonn aus.

Anlässlich der Verabschiedung des langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD), Bernd Hentschel, erinnerte die FDP-Politikern daran, dass Datenschutz eine "Kulturleistung ersten Ranges" sei. "Ohne Datenschutz lebten wir heute bereits in einer Welt, zu der sich George Orwells Gesellschaftsentwurf in '1984' vergleichsweise als liberale Idylle ausnehmen würde", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Inzwischen drohe jedoch das Abwehrrecht der informationellen Selbstbestimmung als Grundrecht zunehmend ins Leere zu laufen. Verstärkt nach dem 11. September würden Datenschutzkritiker Argumente verwenden, die die Tendenz zum "autoritären Schutzstaat" verstärkten. Sie entfernten sich damit zunehmend "von einem Staat, der seine Machtbegrenzung in den bürgerlichen Freiheitsrechten" findet.

Leutheusser-Schnarrenberger war im Dezember 1995 als Bundesjustizministerin zurückgetreten, da sie das Gesetz zur Einführung des Großen Lauschangriffs nicht verantworten konnte. 1999 hatte sie gemeinsam mit einigen FDP-Mitgliedern Beschwerde gegen die mit dem Gesetz verbundene Änderung des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses urteilte nun im März 2004, dass bei der akustischen Wohnraumüberwachung der "absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung" nicht angetastet werden darf. Leutheusser-Schnarrenberger verwies auch auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Zulässigkeit heimlicher DNA-Analysen verneinte. Die Politikerin begrüßte, "dass höchste Gerichte dem Trend zum Verständnis des Staates als Schutzstaat mit erfreulicher Bestimmtheit entgegengetreten sind." Beide höchstinstanzlichen Urteile hätten eine generalisierende Fernwirkung auf eine Vielzahl staatlicher Befugnisse.

Leutheusser-Schnarrenberger bedauerte jedoch, dass sich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit dem erneuten Entwurf zum Lauschangriff "fast in Luft aufgelöst" hätten: "Dieser Entwurf ermöglicht jede Wohnraumüberwachung, wenn sie polizeilich sinnvoll ist." Schon im Juli hatte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Änderung der vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform erklärten Regelungen präsentiert. Da dieser jedoch unter anderem versuchte, das Berufsgeheimnis aufzuweichen, musste das Ministerium den Entwurf nach starker Kritik wieder zurücknehmen. Der zweite Entwurf will die akustische Wohnraumüberwachung als Ermittlungsmaßnahme bei der Strafverfolgung erhalten, um die organisierte Kriminalität, den Terrorismus und andere Formen besonders schwerer Kriminalität wirksam bekämpfen zu können.

Die Bundesregierung begründete ihren Entwurf damit, dass sich das Abhören von Wohnungen vor allem bei Kapital- und Betäubungsmitteldelikten als "erfolgreiches und unverzichtbares Ermittlungsinstrument" erwiesen habe. Da es im Zeitraum zwischen 1998 bis 2001 nur rund 120 solcher Verfahren gab, werde die Wohnraumüberwachung "zielgerichtet und zurückhaltend" eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings verlangt, dass der Lauschangriff nicht in "Kernbereiche privater Lebensgestaltung" eingreifen dürfe, die von der Verfassung geschützt werden und einer Verfügung durch die öffentliche Gewalt entzogen sind. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, den Lauschangriff "unverzüglich zu unterbrechen", falls sich während einer Überwachung eine Gefährdung dieses privaten Kernbereichs ergibt. Dies bedeutet in der Praxis einen Mehraufwand, da er mit einem höheren Personaleinsatz und höheren Kosten verbunden ist. Die Regierung will die Vorschriften übersichtlicher strukturieren und den Richtervorbehalt stärken. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (pmz)