Hohe Geldstrafe für Studentenvertretung wegen Hyperlinks

Die offizielle Vertretung der Studenten der Freien Universität Berlin ist vom Verwaltungsgericht Berlin wegen allgemeinpolitischer Äußerungen und Links zu einem Ordnungsgeld von 15.000 Euro verurteilt worden.

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Von
  • Dr. Noogie C. Kaufmann
  • Johannes Endres

Die offizielle Vertretung der Studenten der Freien Universität Berlin ist vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin wegen allgemeinpolitischer Äußerungen und entsprechender Links zu einem Ordnungsgeld von 15.000 Euro verurteilt worden (Aktenzeichen 2 A 113/04). Erwirkt hatte die Strafe ein Mitstudent. Sollte das Geld nicht gezahlt werden, hat das Gericht zwei Tage Haft gegen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) angeordnet.

Voraus gegangen war der Entscheidung eine einstweilige gerichtliche Anordnung vom 16. Mai 2002, wonach der Studierendenschaft Äußerungen zu Themen verboten wurden, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hochschule stehen. Beantragt wurde das Verdikt von einem damaligen Kollegen der Rechtswissenschaften, der sich als Zwangsmitglied in der Studentenschaft gegen politische Standpunkte seiner Interessenvertretung zur Wehr gesetzt hatte. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens entdeckte der weiterhin als Promotionsstudent eingeschriebene Jung-Jurist, dass die Studierendenschaft unter anderem einen Link zu einer Seite gesetzt hatte, auf der unter dem Motto "Gegen die Unternehmer, ihre Regierung und die DGB-Bonzen" zu einer Demonstration gegen die "Agenda 2010" aufgerufen wurde. Darin sah der Jurist einen Verstoß gegen das zuvor ausgesprochene Verbot, zu allgemeinpolitischen Themen Stellung nehmen zu dürfen. Zu Recht, wie die Richter meinten. Zwar dürfe eine Studentenvertretung im Rahmen einer Presse- und Medienschau auch gesellschaftliche oder politische Probleme darstellen oder ansprechen. Der Hyperlink gehe jedoch darüber hinaus, da damit die Verbreitung des Demonstrationsaufrufs bewusst gefördert würde. Auch der Disclaimer auf der Homepage, wonach es sich bei den verlinkten Seiten nicht um eigene Inhalte der Studentenvertretung handle, war für das Gericht ohne Bedeutung.

Die Unzulässigkeit von Statements zu allgemeinpolitischen und kontroversen Themen durch die Studentenvertretung in Berlin wird wohl auch für die Zukunft gelten. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem neuem Beschluss deutlich gemacht, dass das Verbot auch nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes gilt (Az. 8 S 133/02). (Noogie C. Kaufmann) (je)