Katholisch-Inkasso: SMS-Spam an Kirchenbeitragsschuldner in Österreich

Die römisch-katholische Diözese Graz-Seckau soll mit SMS, in denen ausständige Kirchenbeiträge eingefordert wurden, die Anti-Spam-Bedingungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes 2003 verletzt haben.

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Die römisch-katholische Diözese Graz-Seckau hat tausende Mitglieder per SMS dazu aufgefordert, ihre ausständigen Kirchenbeiträge zu entrichten. Damit dürfte sie die Anti-Spam-Bedingungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes 2003 verletzt haben. Darauf weist der Datenrechtsexperte Hans Zeger von der Arge Daten hin. Jeder einzelne Empfänger kann Anzeige beim Fernmeldebüro Graz erstatten.

Die Diözese hat die SMS einerseits an ihr bereits bekannte Rufnummern geschickt und sich andererseits aus öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen bedient. Sie beruft sich auf ein Rechtsgutachten, wonach das Telekommunikationsgesetz auf die Kommunikation der Kirche mit ihren Mitgliedern nicht anwendbar sei. "Das ist wirklich Unsinn", kommentiert Zeger diese Ansicht.

Tatsächlich ist seit 1. März 2006 nach Paragraf 107 Absatz 2 Ziffer 2 TKG 2003 jede elektronische Post – einschließlich SMS – an mehr als 50 Empfänger unzulässig, wenn diese nicht vorab zugestimmt haben. Die eng gefasste Ausnahmebestimmung des Absatzes 3 trifft nach Ansicht von Juristen auf die katholischen Mahnungen gleich aus mehreren Gründen nicht zu.

Die Verletzung des Paragrafen 107 Absatz 2 TKG 2003 ist mit bis zu 37.000 Euro Verwaltungsstrafe bedroht. Außerdem können die Betroffenen ihrer Kirche eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen und im Fall der Nichtunterzeichnung auf Unterlassung klagen. Die katholische Kirche führt in der Steiermark jährlich hunderte Verfahren gegen säumige Kirchenbeitragszahler. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)