DVD-Streaming-Dienst unterliegt vor Gericht

Die US-amerikanische Filmindustrie hat sich mit seiner Forderung nach einer einstweiligen Verfügung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durchgesetzt.

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Das US-amerikanische Unternehmen Zediva muss seinen DVD-Streaming-Dienst einstellen. Das hat ein US-Bundesbezirksgericht in Zentralkalifornien laut einer Mitteilung der Motion Picture Association of America (MPAA) per einstweiliger Verfügung entschieden. Das Gericht kam damit einem Antrag nach, den der Verband der US-Filmindustrie im April 2011 eingereicht hat.

Richter John Walter begründete seine Entscheidung damit, dass sich die MPAA voraussichtlich im weiteren Verfahren durchsetzen werde. Daher gelte es, weiteren irreparablen Schaden der Kläger wegen möglicher entgehender Einnahmen zu verhindern.

Zediva streamt Filme auf Abruf gegen Bezahlung zu seinen Kunden, behauptet von sich selbst jedoch, eher eine gewöhnliche Videothek zu sein, denn ein Video-on-Demand-Dienst. Die MPAA ist anderer Meinung und geht davon aus, dass Zediva nicht Filme "verleiht", sondern durch das Streaming ohne die dafür nötigen Lizenzen Urheberrechte verletzt.

Dieser Argumentation ist Richter Walter gefolgt. Er legte dafür unter anderem frühere Gerichtsentscheidungen zugrunde, in denen es darum ging, ob der eigentliche Datenträger für die Filme – hier DVDs – in die Hände des Nutzers gelangt oder ob die darauf abgespeicherten Daten mit Hilfe der dafür nötigen Technik übertragen werden. (anw)