EU-Rat will Sonderpolizei gegen Kinderpornographie

In der kommenden Woche befaßt sich das Europarlament mit einem Ratsentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet, der massive Eingriffe in bestehende Datenschutzgesetze vorsieht.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In der kommenden Woche befaßt sich das Europarlament mit einem Ratsentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet, der massive Eingriffe in bestehende Datenschutzgesetze vorsieht. Das Papier, das am 16. März mit großer Mehrheit vom "Ausschuß für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten" angenommen wurde, soll die Arbeit und Koordinierung der nationalen Strafverfolgungsbehörden verbessern. Doch einige dieser Vorschläge stehen im Widerspruch zu anderen EU-Direktiven wie der Datenschutzrichtlinie. Die Implementierung in nationales Recht würde die Verschärfung bundesdeutscher Gesetze nach sich ziehen.

So sollen beispielsweise "Sondereinheiten" eingerichtet werden, die das Internet "systematisch nach kinderpornographischem Material" durchsuchen. Die Kompetenzen von Europol sollen erweitert werden. Die Mitgliedstaaten sollen bei Europol ein Register der Personen einrichten, die wegen der Verbreitung von Kinderpornographie und dem sexuellen Mißbrauch von Kindern verurteilt worden sind.

Die Mitgliedstaaten sollen künftig dafür zu sorgen haben, daß die Identität von Personen, die eine EMail-Adresse haben, feststellbar ist. Folge: Die Mitgliedstaaten müßten ihre Gesetze so ändern, daß EMail-Dienste, die die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen, künftig illegal sind. Dies widerspricht jedoch nicht nur deutschen Mediengesetzen wie dem Teledienstedatenschutzgesetz, sondern auch der EU-Datenschutzrichtlinie.

Die Telekommunikationsdienstleister sollen die Kommunikationsdaten der Nutzer "mindestens für drei Monate" aufbewahren, damit die Strafverfolgungsehörden im Fall des Falles sicheren Zugriff haben. Nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen die Betreiber die Daten nur so lange aufbewahren, wie es für Abrechnungszwecke notwendig ist. Die Provider sollen zu mehr Kooperation angehalten werden, entweder durch freiwillige oder rechtlich bindende Maßnahmen. Derweil sind nationale Providerverbände im Begriff, sich international zusammenzuschließen und Standards für Filtersysteme zu entwickeln, wohl um den "rechtlich bindenden" Maßnahmen zuvorzukommen.

Im Europäischen Parlament stehen die Vorschläge am 12. April auf der Tagesordnung. Doch das Parlament hat die Ratsentschließungen nur zur Kenntnis zu nehmen. Ein Vetorecht gibt es nicht.

Mehr in Telepolis: EU: Abhören und Filtern gegen Kinderpornographie, von Christiane Schulzki-Haddouti. (ame)