Edathy kontert Vorwürfe auf Facebook mit Beschimpfung

Der SPD-Rechtspolitiker Sebastian Edathy ist bei einer Facebook-Kontroverse beleidigend geworden, sieht aber keinen Grund für eine Entschuldigung.

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Von
  • dpa

Politikern wird im Umgang mit der Online-Community ein dickes Fell nachgesagt. Gelegentlich zeigen sich aber auch im Netz aktive Parteivertreter dünnhäutig, wenn es um Kritik an ihren Online-Aktivitäten geht. Das hat der SPD-Politiker Sebastian Edathy bei einer Kontroverse um Bilddarstellungen im Rahmen seiner Facebook-Präsenz gezeigt, als er eine Andeutung frei nach Götz von Berlichingen an einen Kommentator richtete. Ins Licht einer breiteren Öffentlichkeit brachte dies ein Artikel in der Online-Ausgabe des Fachmagazins "Journalist", der die Vorgänge schilderte.

Sebastian Edathy (SPD) reagierte dünnhäutig auf urheberrechtliche Kritik eines Facebook-Teilnehmers.

(Bild: www.edathy.de)

Stein des Anstoßes waren zunächst Fotos, die Edathy auf seiner Facebook-Seite mit ironischen Anmerkungen versehen hatte – sie bildeten unter anderem Angela Merkel und Philipp Rösler ab. Ein Kommentator hielt dem SPD-Politiker vor, die Präsentation dieser Fotos im Rahmen der Facebook-Präsenz verletze Urheberrechte, sofern keine Erlaubnis der Rechteinhaber vorliege. Der Kommentarstreit eskalierte, bis der Kritiker schließlich mitteilte, er habe nunmehr zu Dokumentationszwecken die Facebook-Fotodatenbank des Politikers sowie den Dialog mit ihm gesichert und anderen Facebook-Nutzern zur Verfügung gestellt. Edathys Reaktion: "Dann können Sie gerne Folgendes hinzufügen: Sie können mich mal." Auf die Nachfrage des Kommentators "Ist das Ihr Ernst?" bekräftigte der Politiker: "Kreuzweise!" und legte anschließend noch deutlicher nach: "... können Sie mich, wie gehabt, mal am Arsch lecken."

Die Zeitung "Die Welt" gibt die Kontroverse ebenfalls wieder. Von der Redaktion auf seine Äußerung angesprochen, soll Edathy geantwortet haben, für eine Entschuldigung sehe er keinen Grund. Die Vorwürfe wegen der verwendeten Fotos seien politisch motiviert gewesen. Wenn man so strenge Maßstäbe an die Veröffentlichung von Bildern anlege, würde das dazu führen, dass jeder dritte Facebook-Eintrag gelöscht werden müsse.

In der Tat spricht jedoch das deutsche Urheberrecht, was die Veröffentlichung geschützter Werke angeht, eine deutliche Sprache – Fotos von Personen sind in aller Regel schutzfähig; die Urheberrechte liegen beim jeweiligen Fotografen. Diese Rechte werden auch nicht von dem Umstand berührt, dass die abgebildeten Menschen als Personen der Zeitgeschichte die Verwendung ihrer Bildnisse zu journalistischen oder auch satirischen Zwecken dulden müssen. Insofern stellt die unerlaubte Veröffentlichung fremder Fotowerke tatsächlich eine Verletzung von Urheberrechten dar, sofern sie nicht als Bildzitate innerhalb journalistischer Berichterstattung gelten können. Anders sähe es beim bloßen Verlinken von Bildern aus. Da die betreffende Facebook-Seite zumindest für Nutzer des sozialen Netzwerks zugänglich war, muss das Ganze als Veröffentlichung im Rechtssinne gelten.

Sebastian Edathy ist Mitglied des Bundestags-Rechtsausschusses sowie (seit 2010) stellvertretender Vorsitzender des Gorleben-Untersuchungsausschusses. Im Jahre 2007 hatte er das umstrittene und 2010 für verfassungswidrig erklärte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, an dessen Entstehung er beteiligt war, unterstützt. (psz)