US-Amerikanerin klagt gegen die Musikindustrie

Die alleinerziehende Mutter Tanya Andersen, die nach eigenen Angaben noch nie Musikdownloads aus dem Internet bezog, sieht sich als Opfer ungesetzlicher Aktivitäten der Recording Industry Association of America.

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Die US-Amerikanerin Tanya Andersen, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen angeblicher Copyright-Verletzungen verklagt wurde, wehrt sich dagegen juristisch. Sie hat gegen die Musikindustrie eine Gegenklage unter anderem wegen Betrugs, Eingriffs in die Privatsphäre, Rechtsmissbrauchs, elektronischen Hausfriedensbruchs und Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act eingereicht. Andersen behauptet, sie habe noch nie Musik aus dem Internet geladen oder zum Upload angeboten und damit nicht gegen das Copyright verstoßen. Sie betrachtet sich als ein Opfer der Öffentlichkeitskampagne der Musikindustrie, die dafür das US-Rechtssystem missbrauche.

Die RIAA habe die Firma MediaSentry beauftragt, um in fremde, private Rechner einzudringen und Daten zu stehlen. Diese seien an ein Settlement Support Center weitergereicht worden, das die Ansprüche der RIAA durchsetzen sollte. Dieses Center hatte damit gedroht, falls die Beschuldigte nicht zahle, werde sie vor Gericht zitiert. Andersen ist auf das Drängen von Settlement Support Center nicht eingegangen.

Der Fall wird in einem auf blogspot.com eingerichteten Weblog mit dem Titel "Recording Industry vs The People" dokumentiert. Daraus geht hervor, dass Tanya Andersen eine alleinerziehende Mutter einer achtjährigen Tochter ist und von Sozialhilfe lebt. Sie streitet ab, sich unter dem Login-Namen "gotenkito@kazaa.com" so genannten Gangsta Rap heruntergeladen zu haben, wie es das Settlement Support Center behauptet.

Die Musikindustrie habe nach dem in den Augen von Andersen verwerflichen Muster mehr als 13.500 Klagen gegen Unbekannt eingeleitet. In ihrem Fall kommt erschwerend hinzu, dass die Musikindustrie um Andersens Behinderung und gesundheitliche Beeinträchtigung wisse und dass die Belastungen durch die Beschuldigungen zusätzliche gesundheitliche Risiken verursachten. Dabei habe ein Angestellter von Settlement Support Center ihr versichert, er glaube ihr, wenn sie sagt, dass sie noch nie Musik herunterladen habe. Die Musikindustrie werde den Fall aber nicht auf sich beruhen lassen, um anderen Beklagten kein Beispiel zu liefern.

Die Musikindustrie hat kürzlich in einer erneuten Klagewelle 64 Studenten und 693 weitere Internetnutzer belangt. Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen Grokster im Juni hat sie außerdem ihre Strategie erweitert und richtet sich nun direkt mit Unterlassungsaufforderungen gegen Tauschbörsen: Erst kürzlich hatte WinMX den Betrieb auf Druck der RIAA eingestellt. Der Anbieter LimeWire arbeitet an einer Version seiner Software, die künftig nur noch das Tauschen von Dateien mit gültigen Lizenzen gestattet. Allerdings gibt es bereits Entwickler, die den LimeWire-Quellcode für uneingeschränkte Nutzung weiterentwickeln wollen. (anw)