Geplante Verschärfung des saarländischen Polizeigesetzes stößt auf Protest

Der Branchenverband Bitkom hält die weit reichenden Regelungen etwa zur präventiven TK-Überwachung und zum Zugriff auf TK-Daten im Entwurf für ein Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit für verfassungswidrig

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hält die weit reichenden Regelungen im Referentenentwurf des saarländischen Innenministeriums für ein "Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland" und die damit verknüpften Änderungen im Polizeigesetz für teilweise verfassungswidrig. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Branchenverbands fällt unter diesen Aspekt etwa das umfangreiche Vorhaben zur präventiven Telekommunikationsüberwachung. So sei es nicht ausreichend, "konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen" für das mögliche Begehen von Straftaten als Maßgabe für umfassende Bespitzelungsmaßnahmen im TK-Bereich heranzuziehen. Insgesamt schießen die vorgesehenen Zugriffsrechte auf Kommunikationsdaten dem Bitkom zufolge weit übers Ziel hinaus.

Die ins Auge gefasste "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" birgt dem Papier zufolge "ein besonders hohes Risiko für Fehlprognosen". Das Bundesverfassungsgericht habe der Legislative in den vergangenen Jahren mit richtungsweisenden Urteilen wie zum großen Lauschangriff oder zur vorbeugenden Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz deutliche Grenzen bei der Ausdehnung entsprechender Ermittlungsbefugnisse gesetzt. Mache sich der saarländische Gesetzgeber hier nicht die Mühe, den klaren Hinweisen des Gerichts zu folgen und für jede Katalogstraftat die "Vorbereitungshandlungen" klar zu umschreiben, laufe er Gefahr, "gewarnt und sehenden Auges eine eigene verfassungsrechtliche Niederlage zu erleiden." Die jetzt beschriebenen Kriterien für Präventivüberwachungen würden dagegen "einen kaum zu kontrollierenden Entscheidungsspielraum" eröffnen.

Generell enthält der Paragraph 28b zur TK-Überwachung laut Bitkom eine "unklare Ermächtigung". Der Verband kritisiert die damit geplante pauschale Befugnis für die "Vollzugspolizei", zur Gefahrenabwehr "durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation personenbezogene Informationen erheben" zu können. Dabei werde schon offen gelassen, ob die Ermittler entsprechende Maßnahmen selbst durchführen oder sich dabei eines Netzbetreibers bedienen. Zudem sollte klargestellt werden, dass es nicht um die Überwachung durch den verdeckten Einsatz von Techniken wie den umstrittenen "IMSI-Catcher mit zusätzlicher Abhörfunktionalität" geht. Schließlich sei in diesem Zusammenhang hierzulande immer wieder betont worden, dass die Geräte "lediglich" zur Handy-Ortung, nicht aber zum Lauschangriff verwendet würden. Zudem könne sich der Gesetzgeber in der entsprechenden Klausel nicht einfach auf den Straftatenkatalog zur akustischen Wohnraumüberwachung beziehen. Unverständlich ist dem Verband zugleich, dass "Fälle der Bestechlichkeit" außen vor bleiben sollen.

Der Bitkom stößt sich weiter an der Vorgabe im Entwurf, dass eine vorsorglich zu überwachende Person einen Anschluss lediglich "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nutzen müsse. Dieser Beurteilungsspielraum erlaube ausdrücklich einen Rest an Ungewissheit und lasse einen verbindlichen Personenbezug vermissen. Die Befürchtung liege nahe, dass in der Praxis damit eher großzügig verfahren werde und so auch Anschlüsse unbeteiligter Personen betroffen werden könnten. Der Kreis der besonders geschützten Vertrauensverhältnisse von "Geheimnisträgern" bei dem von Karlsruhe vorgegebenen absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde zudem "ohne erkennbaren Grund" enger gezogen als in vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer.

Dorn im Auge ist der Lobbyvereinigung auch, dass Mobilfunkunternehmen verpflichtet werden sollen, den Polizeibehörden Auskunft etwa über Geräte- und Kartennummer in Form der International Mobile Equipment Identity (IMEI) sowie der International Mobile Subscriber Identity (IMSI) oder sogar von "Berechtigungskennungen" zu erteilen. Diese Daten würden zunächst nicht durchgehend in den Netzen erhoben oder verarbeitet und insoweit gar nicht immer vorliegen. Sollten auch Passwörter wie PIN und PUK gemeint sein, handele es sich generell nicht mehr um "Verbindungsdaten". Gemeinsam mit der IMEI seien diese Informationen für den technischen Vorgang der Telekommunikation nicht erforderlich. Hinsichtlich der Gerätekennung sei eine klare Zuordnung zu einem bestimmten Mobiltelefon ohnehin nach wie vor problematisch. Der Entwurf verlagert dieses Problem auf die tägliche Praxis. Jedoch wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, vor der Existenz dieser Schwierigkeiten nicht die Augen zu verschließen und die IMEI-Überwachung gerade nicht als Standard-Ermittlungsmittel anzuerkennen.

Auch die Bestimmungen für formgerechte Überwachungsanordnungen kritisiert der Bitkom scharf. Nicht notwendiger Bestandteil sind demnach Art, Umfang oder Dauer der Maßnahme sowie die tragenden Erkenntnisse oder Begründungen für Gefahr und Verhältnismäßigkeit, was einem Freibrief für das Anfordern umfangreicher Maßnahmen gleichkomme. Zudem bleibe der saarländische Entwurf auch hier hinter den Regelungen und Entwürfen anderer Länder zurück. Mit einer maximalen Dauer von drei Monaten ist die zeitliche Obergrenze für die Anordnungen sehr hoch bemessen. Diese unangemessene Befristung, die sich sogar auf Eilanordnungen beziehe, verstoße gegen denn Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die geplante Passage zur Personenortung über die Abfrage des aktuellen Standorteintrages im Mobilfunknetz würde es ferner dem Verband nach "jedem Polizeibeamten ermöglichen, ohne weitere Kontrolle unbegrenzt in das Fernmeldegeheimnis einzugreifen." Der Entwurf sehe dazu alleine eine Anordnung der Behördenleitung vor, die sogar unbegrenzt weiter nach unten delegiert werden könne. Lax verfahre das Innenministerium dagegen mit den Pflichten zur Benachrichtigung von Betroffenen von Überwachungsmaßnahmen. Position gegen die Novelle hatte zuvor schon der saarländische Landesdatenschutzbeauftragte Roland Lorenz bezogen. Bei ihm lösten vor allem die vorgesehenen Befugnisse zur "anlassfreien elektronischen Erfassung von KFZ-Kennzeichen" und zur Ausweitung der Videoüberwachung Protest aus. (Stefan Krempl) / (pmz)