Versatel speichert Verbindungsdaten für Rechtsanwaltskanzleien

Entgegen öffentlicher Behauptungen speichert Versatel doch Verbindungsdaten von Flatrate-Nutzern - nicht nur auf Weisung von Staatsanwaltschaften.

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Von
  • Florian Rötzer

Eigentlich dürften Provider für Flatrates spätestens seit dem Darmstädter Urteil zum Datenschutz keine Verbindungsdaten mehr speichern. Die Praxis ist jedoch immer noch uneinheitlich. Und nicht bei allen Unternehmen, die behaupten, sie würden keine Verbindungsdaten speichern, entspricht diese Theorie auch der Praxis. Mit Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern konfrontiert, räumte Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder ein, dass es Fälle gebe, "in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien". Die "Sicherung von Verkehrsdaten", so Sayder, erfolge unter anderem dann, "wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert".

Bemerkenswert ist an dieser Auskunft, mit welcher Selbstverständlichkeit Versatel "Rechtsanwaltskanzleien" zu Vertretern der Exekutive adelt und deren Wünsche jenseits aller Datenschutzvorschriften erfüllt. Als Rechtsgrundlage hierfür nennt Versatel den Paragraphen 100 Absatz 3 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes – in dem der Gesetzgeber dem Diensteanbieter allerdings mittels der Formulierung "darf" die Wahl lässt, ob er zur Ermittlung einer "rechtswidrigen Inanspruchnahme" Daten speichert. Ein "darf", das in den Datenschutzvorschriften, welche die Speicherung von Verbindungsdaten verbieten, nicht steht. (Peter Mühlbauer) /

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