HBI kritisiert Altersfreigaben für Videospiele

Das Hamburger Hans-Bredow-Institut hält die Alterskennzeichnungen für Computer- und Videospiele der USK für unzureichend und plädiert für eine bessere Ausbildung der Prüfer.

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Das Hamburger Hans-Bredow-Institut hat in einer bislang unveröffentlichten Studie für das Familienministerium die Altersempfehlungen für Computer- und Videospiele der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) untersucht. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, kritisiert das HBI nicht nachvollziehbare Kriterien der USK-Kennzeichnungen. Sie seien von sehr "unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität". So wünscht sich das HBI, dass zukünftig auch das Sucht- und Angstpotenzial eines Spiels in die Bewertungen mit einfließen. Die Altersempfehlungen der USK richteten sich an "medienkompetente Jugendliche" und ließen gefährdete und unreife Altersgenossen außer Acht.

Anders als etwa Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen fordert das HBI aber nicht die Abschaffung der USK, sondern deren weiteren Ausbau. Um die Kennzeichnungsmängel zu beseitigen, müsste die Zahl der Prüfer erhöht und ihre Auswahl, Schulung und Kontrolle verbessert werden.

Mangelhaft sei auch die Zusammenarbeit mit der Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), was dazu führe, dass jugendgefährdende Titel erst lange nach dem Verkaufsstart indiziert oder verboten würden. Außerdem werde bisher die Durchsetzung von Verboten und Indizierungen kaum geprüft, weil sich weder Ordnungsämter noch Polizei oder Staatsanwaltschaften zuständig fühlten.

In der Vergangenheit hatten Publisher allerdings häufig auf die Veröffentlichung von Spielen in Deutschland verzichtet, wenn die USK eine Einstufung verweigerte. So verzichtete Microsoft Deutschland auf den Verkauf des Spiels Gears of War für die Xbox 360. Man respektiere die Arbeit der USK und wolle keine Titel veröffentlichen, die keine USK-Einstufung bekämen und von einer Indizierung durch die BPjM bedroht seien, hieß es bei Microsoft.

Im Ausland ist derzeit der Publisher Take 2 in Bedrängnis geraten. Das Spiel "Manhunt 2" des bei Take 2 unter Vertrag stehenden Entwicklerstudios Rockstar Games bekam von dem British Board of Film Classification keine Einstufung, weshalb es in Großbritannien nicht verkauft werden darf. In den USA erhielt es die Kennzeichnung "Adults Only" (AO) und dürfte deshalb nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Sony und auch Nintendo verweigerten dem Spiel daraufhin die Lizenz für ihre Konsolen, da man in den USA keine AO-Titel für die Wii und Playstation veröffentliche. Viele Händler und Verkaufsketten in den USA weigern sich ohnehin, AO-Titel in ihr Sortiment aufzunehmen. Take 2 hat das Spiel daraufhin zurückgezogen, um es eventuell für eine "Mature"-Kennzeichnung (freigegeben ab 17 Jahren) überarbeiten zu lassen.

Rockstar Games hatte bereits 2005 mit einem nachträglichen AO-Rating des Spiels "Grand Theft Auto: San Andreas" zu kämpfen und musste das Spiel vorübergehend vom Markt nehmen, nachdem Anwender mit dem Hot-Coffee-Mod eine bereits eingebaute Sexszene im Spiel aktivieren konnten, auf die zuvor kein Zugriff existierte. (hag)