Bundesregierung hält Gesundheitsgefahren durch Tonerstaub für "unwahrscheinlich"

Beim Einsatz von Laserdruckern können sowohl Ozon und flüchtige organische Verbindungen als auch Staubinhaltsstoffe und Stäube freigesetzt werden, schreibt die Bundesregierung.

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Von
  • Jürgen Kuri

Beim Einsatz von Laserdruckern können sowohl Ozon und flüchtige organische Verbindungen als auch Staubinhaltsstoffe und Stäube mit unterschiedlichen Partikelgrößen freigesetzt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (Bundestagsdrucksache 16/4016) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Bundestagsdrucksache 16/3919). Gesundheitliche Gefährdungen durch den Umgang mit Laserdruckern oder Kopiergeräten seien allerdings "sehr unwahrscheinlich".

Eine Pilotstudie im Auftrag eines Arbeitskreises des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) hatte ergeben, dass sich die Staubbelastung im Raum beim Betrieb von Laserdruckern verdoppeln könne. Beim Start des Druckers könnten zudem schlagartig so genannte Ultrafeinstäube in den Raum geblasen werden. Ultrafeinstäube könnten über die Lunge bis in die Blutbahn vordringen. Dabei handele es sich unter anderem um komplexe Gemische mit allergieträchtigen Schwermetallen wie Kupfer und Nickel sowie hochgiftigen Zinn-Verbindungen und Ozon. Die Zusammensetzung bereite mehr Sorge als die hohe Konzentration; bei den gesundheitlichen Folgen gehe es weniger um die Akutreaktionen, sondern eher um mögliche chronische Folgen, kommentierte der Gießener Toxikologe Volker Mersch-Sundermann die Ergebnisse der Studie.

Die Anfrage der Grünen, mit der die Bundestagsfraktion unter anderem erfahren wollte, welche Erkenntnisse über die Schädlichkeit von Laserdruckertoner und über Schadensfälle vorliegen, wurde allerdings gestellt, bevor erste Ergebnisse der BfR-Studie bekannt wurden. In ihrer Kleinen Anfrage beziehen sich die Grünen unter anderem auf Untersuchungen der US-Umweltbehörde: Danach gehen von der Innenraumluft die größten Risiken für die nationale Gesundheit aus. Zunehmend gerate auch die Belastung der Innenräume mit ultrafeinen Stäuben in die Diskussion. Auch das Umweltbundesamt habe bei einer Untersuchung erhöhte Emissionen ultrafeiner Stäube durch Laserdrucker festgestellt.

Die Bundesregierung erklärte nun, der erste konkrete Schadensfall durch Toner sei der Vergiftungsstelle des BfR im Oktober 2000 mitgeteilt worden; bis zum 15. Dezember 2006 habe es 99 gemeldete Fälle gegeben. Bei 33 dieser Fälle sei ein möglicher Zusammenhang und bei acht Fällen ein "wahrscheinlicher Zusammenhang" mit der Exposition gegenüber Tonern festgestellt worden. Bei keinem der 99 beim BfR registrierten Fälle habe es aber eine schwerwiegende Gesundheitsstörung gegeben.

Laut der Bundesregierung gibt es bislang keine wissenschaftlichen Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition bei Menschen. Auch über allergische und pseudoallergische Wirkungen von Tonerstaubexpositionen gebe es nur einige Fallbeschreibungen. Studien bezüglich der Auswirkungen auf Kinder, Kranke oder Schwangere seien der Bundesregierung nicht bekannt; weitere Ergebnisse der BfR-Studie sollen aber nach Auswertung der Messergebnisse, die derzeit laufe, noch Anfang 2007 bekannt gegeben werden. (jk)