Kazaa erkauft sich Legalität und baut Filter ein

Die Tauschbörse Kazaa soll mit einer Abfindung an die Plattenindustrie und einer Änderung ihrer Software zu einem legalen Online-Angebot werden.

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Von
  • Reiko Kaps

Sharman Networks, der Hersteller der Software für das P2P-Tauschnetz Kazaa, hat sich mit der US-amerikanischen Recording Industry Association of America (RIAA) und dem Musikindustrieverband IFPI auf einen Vergleich geeinigt: Kazaa erweitert seine Software für das Tauschnetz um Filterfunktionen, die die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, das nicht für die Tauschbörse lizenziert wurde, durch die Benutzer verhindern. Außerdem zahlen die Betreiber ein Abfindung an die Plattenindustrie, die nach Angaben der BBC 100 Millionen US-Dollar betragen soll.

Damit scheint der Rechtsstreit der beiden Parteien beendet zu sein, der nach der Entscheidung eines australischen Gerichts im vergangenen Februar erneut vor Gericht verhandelt wurde. Im September 2005 hatte Richter Murray Rutledge Wilcox entschieden, dass die P2P-Software gegen das Urheberrecht verstoße, eine generelle Schließung verfügte er aber nicht. Den Tauschbörsenbetreibern wurden zwei Monate Zeit eingeräumt, die Filesharing-Software so zu ändern, dass keine urheberrechtlich geschützten Dateien ohne Zustimmung der Rechteinhaber zwischen den P2P-Nutzern getauscht werden können. Der Streit um die Erfüllung der Auflagen zog sich bis in den Dezember vorigen Jahres hin, als Sharman Networks beschloss, australischen Usern den Download der Kazaa-Software zu sperren.

Die nun erzielte Einigung gelte für die weltweiten Aktivitäten von Kazaa und schließe die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Sherman Networks und der Musikindustrie in den USA und in Australien ab, hieß es bei der IFPI. Sharman Networks selbst bejubelt die Einigung als "Heraufziehen eines neuen Zeitalters in der Zusammenarbeit zwischen P2P-Technik und der Inhalteindustrie". Dies verspreche eine glänzende Zukunft für Online-Distributionsmöglichkeiten im allgemeinen und Kazaa im besonderen. Der Weg sei nun frei, um die Verteilung von lizenzierten Inhalten auf breiter Basis über Kazaa zu ermöglichen. Fast genauso begeistert äußert sich der IFPI-Chef John Kennedy über die Einigung mit der Firma, die die Labels zu einem ihrer Erzfeinde erkoren hatten: "Das ist das bestmögliche Ergebnis für die Musikindustrie und die Verbraucher. Unsere Industrie hat einen neuen Geschäftspartner, und die Kunden erleben neue Wege, sich an Musik online zu erfreuen, und das mit mehr Auswahl."

Sharman Networks hatte in der Vergangenheit immer damit argumentiert, lediglich eine technische Plattform zur Verfügung zu stellen und für mögliche Urheberrechtsverstöße der Anwender nicht verantwortlich zu sein. Mit einer ähnlichen Berufung auf das so genannte Betamax-Urteil waren aber bereits Napster und Grokster/Streamcast vor Gericht gescheitert. In dem Betamax-Urteil von 1984 hatte das oberste US-Bundesgericht, der Supreme Court, über Videorecorder entschieden, dass die "signifikanten" rechtmäßigen Nutzungsmöglichkeiten der Geräte wie das Aufzeichnen von TV-Sendungen das von Hollywood geforderte Verbot der Technik nicht rechtfertige. Im Falle Grokster/Streamcast hatte der Supreme Court dann allerdings hervorgehoben, dass Hersteller von Produkten für Rechtsverletzungen von Dritten, die dieses Produkt nutzen, verantwortlich gemacht werden können, wenn das Produkt mit der Möglichkeit für Rechtsverletzung beworben oder mit diesem Ziel hergestellt wurde. (rek)