Justizministerin erläutert Vorstoß gegen das Abmahnunwesen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Details bekannt gegeben, wie sie dem Missbrauch von Anwaltsschreiben im Urheberrecht vorbauen möchte. So soll gegenüber Privatpersonen künftig ein niedriger Einheitsstreitwert gelten.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Details zu ihrem Plan erläutert, wie sie konkret gegen das Abmahnunwesen bei einfachen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen will. Um dem Missbrauch mit Anwaltsschreiben vorzubeugen, soll gegenüber Privatpersonen künftig "mit klar bestimmbaren Tatbestandsmerkmalen" ein niedriger Einheitsstreitswert festgesetzt werden, erfuhr heise online aus dem Justizministerium. Dies gelte für alle Fälle, in denen ein Copyright-Sünder vom jeweiligen Rechtsinhaber noch nicht berechtigt abgemahnt worden sei. So sollten die Kosten für einen erstmals ertappten Rechtsverletzer auf unter 100 Euro gedrückt werden.

Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. In der Rechtsprechung setzten sich aber rasch Auslegungskriterien durch, die der Bestimmung in der Praxis nur zu einem Schattendasein verhalfen. "Die geltende Deckelung der Gebühren für Erstabmahnungen hat sich nicht bewährt", konstatiert das Justizministerium daher. Das Internet werde nach wie vor häufig gezielt nach Rechtsverstößen durchsucht, die dann oft mit unverhältnismäßig hohen Kostenfolgen abgemahnt würden.

Unberührt bleiben von der Initiative der FDP-Politikerin sollen urheberrechtliche Schadensersatzansprüche und daraus resultierende finanzielle Belastungen für Ertappte. Wer unberechtigt abgemahnt wird, soll jedoch einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten erhalten. Der Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, der unabhängig vom lange erwarteten 3. Korb zur Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt ist, soll nächste Woche in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gehen. Ein darauf basierender Kabinettsbeschluss wäre dann Gegenstand der Beratungen von Bundestag und Bundesrat.

Gegenüber dem Handelsblatt kündigte Leutheusser-Schnarrenberger zudem an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für soziale Netzwerke verschärfen zu wollen. Die Zustimmung zur Datenweitergabe dürfe nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden. Zukünftig müsse der Nutzer mit einem gesonderten Klick selbst entscheiden, ob er mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden sei.

Der Piratenpartei warf die Ministerin vor, Positionen der FDP übernommen zu haben. Die freiheitlichen Demokraten hätten sich erfolgreich gegen Internetsperren und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Ohne ihren persönlichen Einsatz wäre das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA bereits von der Bundesregierung gezeichnet worden. Eine prinzipielle Gegnerin des Vertrags ist Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht, da er ihr zufolge praktisch keine Auswirkungen auf die hiesige Rechtslage hätte. (anw)