Verfassungsklage wegen des Einsatzes von Wahlcomputern eingereicht

Nach der Ablehnung seines Wahleinspruchs gegen die Bundestagswahl vom September 2005 klagt der Frankfurter Physiker und Software-Spezialist Ulrich Wiesner jetzt beim Verfassungsgericht in Karlsruhe.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach der Ablehnung seines Wahleinspruchs durch den Deutschen Bundestag im Dezember klagt der Frankfurter Physiker und Software-Spezialist Ulrich Wiesner jetzt beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. In dem Verfahren geht es um die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im September 2005. An den Geräten der niederländischen Firma Nedap hatten in 1831 von insgesamt rund 80.000 Stimmbezirken etwa zwei Millionen Wähler ihre Stimme abgeben müssen.

Wiesner hatte den Wahlprüfungseinspruch insbesondere damit begründet, dass die Ergebnis-Feststellung mit diesen Geräten eine geheime Auszählung darstelle, die den Augen des Wahlvorstands und anwesenden Bürger entzogen werde und deshalb "von Anfang an gesetzeswidrig" sei. Der Bundestag wies diese Auffassung jedoch im Dezember als "offensichtlich unbegründet" zurück. Mit der Verfassungsklage liegt die Sache nun in Karslruhe: Die Verfassungshüter müssen entscheiden, ob sie die von Wiesner bemängelten Risiken zum automatisierten Wahlbetrug durch das "Blackbox-Voting" ebenfalls sehen, oder ob sie die Beschwerde eventuell gar nicht erst zur Entscheidung annehmen.

Details zu der Verfassungsklage gegen den Einsatz von Wahlmaschinen bei den Bundestagswahlen bringt der Online-Artikel in c't-Hintergrund:

(jk)