Feldtest für Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe startet

Das Bundesinnenministerium will bis Ende Juni in zwanzig Bürgerämtern das neue Antragsverfahren für die zweite ePass-Generation erproben, die neben dem Gesichtsbild auch Fingerabdrücke als biometrische Merkmale enthalten soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 203 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Das Bundesinnenministerium will von Anfang März bis Ende Juni in zwanzig Bürgerämtern das neue Antragsverfahren für die zweite Generation elektronischer Reisepässe erproben, die gemäß dem Willen der Bundesregierung neben dem Gesichtsbild auch Fingerabdrücke als biometrische Merkmale enthalten soll. "Im Feldtest werden wir die Erfassung, Qualitätssicherung und Übertragung der Fingerabdruckdaten im Echtbetrieb prüfen und der technischen Lösung den Feinschliff geben", gab Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am heutigen Dienstag bekannt. Damit will der CDU-Politiker sicher stellen, dass die Umstellung auf das elektronische Passantragsverfahren zum 1. November bundesweit reibungslos verlaufen kann.

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Feldversuchs hat der Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des umstrittenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) durch eine darin eingebaute Änderung des Passgesetzes geschaffen. Auf dieser Basis werden von März an in den ausgewählten Behörden bei jedem ePass-Antrag zwei Fingerabdrücke des Antragstellers eingescannt, auf hinreichende Datenqualität überprüft und zum zentralen Passproduzenten, der Bundesdruckerei GmbH in Berlin, übermittelt. Ziel ist es laut Innenministerium, "das vollständige Verfahren vor der flächendeckenden Einführung in den Passbehörden unter realen Bedingungen auf seine Funktionalität, Stabilität und Sicherheit zu prüfen". Daneben sollen die praktischen Abläufe bei der Fingerabdruckerfassung getestet und das Schulungsmaterial, das alle Mitarbeiter von Passbehörden zum 1. November bekommen, optimiert werden.

Die Bundesdruckerei erhält in den nächsten vier Monaten die Möglichkeit, in Einzelfällen Testpässe mit Fingerabdrücken herzustellen. Diese werden jedoch nicht in Umlauf gebracht, vielmehr erhalten die Probanden noch einen ePass der ersten Generation nur mit Gesichtsbild auf dem RFID-Chip. Um Freiwillige für die Beteiligung an dem Pilotprojekt zu gewinnen, ist eine Ermäßigung der Passgebühr um fünf Euro vorgesehen. Die Kosten dafür muss die Bundesdruckerei tragen.

Für die Passbehörden hat bereits die Erfassung des Gesichtsbildes so manche Probleme mit sich gebracht. So wiesen laut einer Befragung des Chaos Computer Clubs (CCC) in Kooperation mit der Humboldt-Universität in Berlin von 25 Meldeämtern zwischen Februar und September 2006 noch immer 67 Prozent der Behörden die eingereichten Fotos für den Biometriepass "hin und wieder" zurück. Für die zusätzliche Speicherung der Fingerabdrücke bedarf es laut dem TBEG daher der Ergreifung komplexer organisatorischer und technischer Maßnahmen zum Aufbau der Infrastruktur sowie der Schaffung der Voraussetzungen zur Erfassung und Qualitätsprüfung der Körpermerkmale in den Passbehörden und zum Transfer der Daten an die Bundesdruckerei.

"Datenschutz und Datensicherheit werden im Feldtest und auch in der zweiten Stufe der ePass-Einführung eine zentrale Rolle spielen", versichert das Innenministerium. Die entsprechenden Anforderungen an Verfahren und Systeme zur vertrauenswürdigen Handhabe der Passdaten habe das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI) gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt BKA) erarbeitet und in einer technischen Richtlinie festgelegt. Die datenschutzkonforme Behandlung der im Feldtest aufgenommenen Fingerabdrücke sei gewährleistet, da die in den IT-Systemen der Passbehörden zwischengespeicherten Fingerabdruckdaten umgehend nach Aushändigung des beantragten Passes gelöscht würden. Spätestens Ende Juli seien auch bei der Bundesdruckerei alle Fingerabdrücke und die Testpässe zu vernichten.

Im Bundestag ist die geplante zweite Generation der Biometriepässe derweil noch heftig umstritten. Bei der 1. Lesung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Passgesetzes lehnten Politiker aller Oppositionsfraktionen das Vorhaben als weiteren Schritt in den Überwachungsstaat ab. Für die SPD räumte Frank Hofmann ein, dass die im Raum stehenden Änderungen zur Heranziehung biometrischer Passdaten zur Verfolgung von Straßenverkehrordnungswidrigkeiten eine der "kleineren Schwächen" des Gesetzesvorhabens darstelle. Man müsse sich ferner "bewusst machen, dass die erstmalige Erhebung von Fingerabdrücken zur Identifizierung in Personaldokumenten in der Bevölkerung mit der erkennungsdienstlichen Behandlung von Kriminellen verknüpft werden könnte". Trotz Datenschutz dürfe sich die Koalition aber "technischen Innovationen" nicht verschließen. (Stefan Krempl) / (pmz)