Nummernschild-Abfrage via Internet nun auch in Zürich

Die Verkehrsbehörden vieler Schweizer Kantone lassen seit einiger Zeit die Abfrage des Besitzers anhand des Autokennzeichens im Internet zu. Dies ist nun auch im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich möglich.

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Von
  • Mattias Hermannstorfer

Was hierzulande aus Datenschutzgründen verboten ist, machen die Behörden vieler Schweizer Kantone Neugierigen leicht: Den Besitzer anhand des Autokennzeichens ausfindig zu machen – und das oft sogar gratis im Internet. Auf einer offiziellen Webseite lassen sich nun auch im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich ab dem 1. November Einfahrtblockierer und Verkehrsrowdies aus 800.000 Einträgen herausfiltern.

Als kleines Zugeständnis an die Datenschützer sind pro Computer täglich nur fünf Abfragen möglich. Der kantonale Datenschutzbeauftragte äußerte gegenüber dem Zürcher Tages-Anzeiger die Ansicht, dass die Online-Abfrage gesetzeswidrig sei, da sie mehr als ein Verzeichnis darstelle und somit explizit vom Gesetz abgedeckt werden müsse. Außerdem bedeute sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre. So könnten beispielsweise Einbrecher von der Kombination aus Ortsangabe und Namen des Fahrzeughalters profitieren.

Vor 1998 stellte in Zürich wie in anderen Kantonen ein jährlich gedruckter Index den Zusammenhang zwischen Nummernschild und Namen her, ab diesem Zeitpunkt war derartiges immerhin schon über eine kostenpflichtige Telefonnummer zu erfahren. Die Gebühren stießen aber nach Aussage des Straßenverkehrsamtschefs vielen der jährlich über 10.000 Nutzer sauer auf.

Die Eidgenössischen Räte hatten 1999 im Rahmen einer Teilrevision des Straßenverkehrsgesetzes über die Vereinbarkeit der Veröffentlichung von Halterverzeichnissen mit dem Datenschutz beraten. Der Vorschlag einer Aufhebung dieser kantonalen Kompetenz und Übertragung an den Bund war jedoch nicht mehrheitsfähig. Ursprünglich hatte die Schweizer Bundesregierung eine entsprechende Initiative unterstützt, folgte jedoch später der ablehnenden Empfehlung einer Parlamentskommission.

Wie Zürich haben die Kantone Aargau, Appenzell I/A, Baselland, Freiburg, Graubünden, Thurgau, Solothurn und St. Gallen ihren Autoindex ins Internet gestellt. Vereinzelt sind sogar SMS-Abfragen möglich, was der Zürcher Straßenverkehrsamtschef aber für zu gefährlich hält – allerdings lässt sich seine Webseite auch mit Internet-fähigen Handys abfragen.

Im Jahr 2000 hatte ein privates Unternehmen versucht, aus kantonalen Autohalterdaten Gewinn zu schlagen und CD-ROMs mit den Verzeichnissen angeboten. Zwei Jahre später wurde der Firma jedoch der weitere Vertrieb untersagt, da die Software auch umgekehrte Abfragen zuließ.

Die Eidgenössische Datenschutzkommission hat 2004 nach einem achtjährigen Verfahren zwei Freiburgern Recht gegeben, die sich gegen die Veröffentlichung ihrer Einträge gesträubt hatten. Seitdem können Wagenhalter die Sperrung veranlassen, müssen dies je nach Kanton allerdings begründen. (mhe)