Handynutzer haften nicht bei Angriffen

Das Landgericht Augsburg entschied, dass der Mobilfunkanbieter die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweisen muss.

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Von
  • Ute Roos

Mit seinem jüngsten Urteil bestätigte das Landgericht Augsburg den Trend in der Rechtsprechung, in Fällen der missbräuchlichen Nutzung von TK-Einrichtungen zugunsten des Benutzers zu entscheiden.

Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte angeblich mit seinem Mobiltelefon mehrere Tage und Nächte so gut wie ununterbrochen telefoniert, so die Telefongesellschaft. Herausgekommen war eine Rechnung über knapp 14.000 Euro – die der Kunde laut Gerichtsurteil nicht zahlen muss.

Das Gericht bezweifelte, dass der Kunde völlig von seinem üblichen Telefonverhalten abgewichen war und bewusst so viele Gebühren verursacht hatte. Der Beklagte selbst vermutete eine Manipulation seines Telefons, etwa durch einen Angriff via Bluetooth. Außerdem sei er zu den fraglichen Zeiten mit Freunden unterwegs gewesen.

Nach Ansicht des Gerichts sei "eine ordnungsgemäße Rechtsverteidigung für den Beklagten nicht möglich", da der Mobilfunkanbieter es unterlassen habe, Details zu den Betreibern der Mehrwertdienste zu nennen. Es verlangte vom Kläger, die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen nachzuweisen, also dass der Kunde die teuren Sondernummern selbst angewählt hat. (ur)