Ex-Bundesverfassungsrichter wäscht Öffentlich-Rechtlichen den Kopf

"Die kennen keine Grenzen bei der Ausdehnung ihrer Macht und ihres Selbstbewusstseins", heißt es in einem Interview, das die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit dem früheren CDU-Politiker und Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein geführt hat.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der frühere CDU-Politiker und Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein wirft den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen "ungehemmten Expansionstrieb" vor. "Die kennen keine Grenzen bei der Ausdehnung ihrer Macht und ihres Selbstbewusstseins", sagte der Jurist in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), das in der Donnerstag-Ausgabe abgedruckt ist. Dies sei eine typische Beobachtung für durch öffentliche Mittel finanzierte Einrichtungen.

Es sei das Bewusstsein verloren gegangen, dass öffentliche Anstalten nur einen begrenzten Auftrag hätten, führte Klein weiter aus. Man habe das Grundrecht der Rundfunkfreiheit "völlig aus dem Blick verloren". Klein kritisierte auch die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Sie sei vom klassischen Rundfunkauftrag nicht umfasst. Das gelte auch für eine großzügige Ausdehnung auf das Internet und neue Medien.

Die Öffentlich-Rechtlichen hatten zuletzt Digitalstrategien vorgestellt, die unter anderem eine stärkere Präsenz im Internet vorsehen. Diese Pläne riefen teilweise scharfe Kritik aus Wirtschaft und Politik hervor. Wettbewerber warnten, dass die gebührenfinanzierten Angebote nicht nur das wirtschaftliche Gleichgewicht im Netz, sondern sogar die freie Presse an sich gefährden könnten. Sie fordern, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet lediglich "programmbegleitend" aktiv werden.

Die Verquickung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben und kommerziellen Tätigkeiten hatte bereits die EU-Kommission in Brüssel auf den Plan gerufen. Im Frühjahr stellte die Kommission ein Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland unter Auflagen ein. Diese sehen unter anderem vor, dass kommerzielle Aktivitäten jenseits des öffentlichen Auftrags insbesondere bei neuen Digitalprogrammen und Online-Produkten nicht mit Rundfunkgebühren querfinanziert werden. (pmz)