USA: Bis zu zehn Jahre Haft für illegale Filmkopien

Das US-Repräsentantenhaus hat mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das langjährige Haftstrafen für Personen vorsieht, die urheberechtlich geschützte Werke illegal kopieren und vertreiben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das US-Repräsentantenhaus hat am gestrigen Dienstag mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das langjährige Haftstrafen für Raubkopierer vorsieht. Wer in den USA künftig ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigt und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbietet, soll nach dem Family Entertainment and Copyright Act of 2005 (FECA) mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar bestraft werden können. Wiederholungstätern droht das doppelte Strafmaß. Wem nachgewiesen wird, er habe mit dem Anfertigen der Kopien ein kommerzielles Interesse verfolgt, soll sogar für fünf Jahre und im Wiederholungsfall für zehn Jahre hinter Gittern verschwinden.

Nach dem neuen Gesetz, das schon den US-Senat passiert hat und lediglich noch der Unterschrift des US-Präsidenten bedarf -- die als sicher gilt --, kann allein schon das Mitführen einer normalen Digicam in einem Kino künftig als Indiz gewertet werden, dass der Besitzer den Versuch unternehmen wollte, audiovisuelle Aufnahmen eines urheberrechtlich geschützten Werkes anzufertigen. Das Kinopersonal erhält das Recht, verdächtige Personen auch unter Anwendung von Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Aber auch die Nutzer von Tauschbörsen müssen sich in den USA künftig vorsehen: "Personen, die innerhalb von 180 Tagen ein (oder mehrere) kopierrechtlich geschützte(s) Werk(e) im Gesamtwert von mehr als 1000 US-Dollar tauschen, können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und im Wiederholungsfall mit bis zu sechs Jahren bestraft werden", heißt es im Gesetzestext.

"Der 'Family Entertainment and Copyright Act' stopft ein Loch in der bisherigen Gesetzgebung", erklärte Mitch Bainwol, Vorsitzender des Verbandes der US-Musikindustrie (RIAA) nach der Abstimmung. Jetzt lasse sich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen "einfacher und schneller" betreiben. US-Politiker wie die demokratorische Senatorin Dianne Feinstein aus Kalifornien begrüßten die Entscheidung ebenfalls. "Ich freue mich, dass das Repräsentantenhaus dem Gesetz zugestimmt hat, denn es unterstützt uns im Kampf gegen eine der unverschämtesten Formen des Raubkopierens, nämlich das illegale Kopieren und Verbreiten von noch nicht freigegebenem Material", sagte Feinstein gegenüber US-Medien.

Kritiker bemängeln unterdessen, dass die Straftatbestände in dem Gesetz derart vage formuliert sind, dass im Prinzip jeder mit einem Bein im Gefängnis steht, der wissentlich auch nur eine einzige geschützte Film-, Musiktitel- oder Softwarekopie in Tauschordner stellt und anderen zum Download anbietet. Auch sei die "Fair-Use"-Doktrin, also die Nutzung von geschütztem Material auch ohne Autorisierung, in dem Gesetz deutlich zu kurz gekommen. Zudem seien im Family Entertainment and Copyright Act of 2005 gleich mehrere Gesetze zu verschiedenen Urheberrechtsverstößen zusammengefasst worden, was die Sache unnötig kompliziere. So wurde in dem Gesetz beispielsweise auch ein Passus untergebracht, der den Einsatz von Techniken zur Ausblendung anstößiger Inhalte in Filmen und Fernsehsendungen regelt.

Hersteller von DVD-Playern, die ihre Geräte beispielsweise mit "ClearPlay"-Technik versehen, müssen nun nicht mehr befürchen, dass ihre Zensur als Urheberrechtsverletzung angesehen wird. Bereits im September 2002 hatten Regisseure wie Steven Spielberg und Martin Scorsese sowie andere Mitglieder der Directors Guild of America (DGA) gegen diese Praktiken geklagt, weil sie der Überzeugung sind, dass ClearPlay mit der Filmzensur ihre Urheberrechte verletzt. ClearPlay steht hingegen auf dem Standpunkt, dass mit der Technik das Original überhaupt nicht angegriffen, sondern nur eine Fernbedienung simuliert wird, mit der sich Szenen überspringen und Dialoge stumm schalten lassen. (pmz)