Ist die Online-Durchsuchung wirklich notwendig?

Ein Prozess gegen einen mutmaßlichen al-Qaida-Unterstützer vor dem OLG Schleswig wirft die Frage auf, ob die Online-Durchsuchung von Computern notwendig ist oder ob herkömmliche Rechtsmittel nicht ausreichen.

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Von
  • Detlef Borchers

Vor dem Oberlandesgericht Schleswig hat am gestrigen Mittwoch der Prozess gegen den Deutsch-Marokkaner Redouane El-H. begonnen. Er wird beschuldigt, die Terrororganisation al-Qaida finanziell und logistisch unterstützt zu haben. Außerdem ist er angeklagt, eine Terrororganisation gebildet zu haben. Als Beweismittel liegen 512.000 Dateien vor, die von verschiedenen Festplatten und der DSL-Überwachung des Internetcafés/Callshops stammen, das der Angeklagte in Kiel betrieben hat.

Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten ist das Beweismaterial so umfangreich, dass bislang nur 300.000 Dateien durch eine Stichwortsuche des Bundeskriminalamtes gesichtet und ausgewählte Dateien übersetzt wurden. Der schwerste Vorwurf gegen den 37 Jahre alten Angeklagten ist der der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einem Jordanier und einem Marokkaner, die in Schweden festgenommen wurden. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (kostenpflichtiges e-Paper) soll dieser Vorwurf größtenteils auf mitgeschnittenen Protokollen von Internet-Chats und auf mitgeschnittenen Internet-Telefonaten beruhen.

Der Fall des Deutsch-Marrokaners wirft die Frage auf, ob die heimliche Online-Durchsuchung von Computern wirklich so notwendig ist, wie es von Politikern und Kriminalisten behauptet wird. Zumindest im vorliegenden Fall reichte anscheinend die konventionelle Hausdurchsuchung in Kombination mit der Beschlagnahme von Hardware sowie die Telekommunikationsüberwachung aus.

In einem Aufsatz für Computer und Recht beschäftigt sich der Rechtsanwalt Marco Gercke mit der Frage, ob nicht auch ohne eine Online-Durchsuchung, für die neue Gesetze benötigt werden, vergleichbare Ermittlungsergebnisse gewonnen werden können. In seiner Erörterung sieht er technisch wie juristisch keine besonderen Vorteile der Online-Durchsuchung, der Daten-CDs, DVDs, und externe Laufwerke entgehen. Den zentralen Unterschied sieht der Jurist im heimlichen Vorgehen der Behörden, die auf diese Weise in Besitz von Passwörtern kommen, um eine Hausdurchsuchung bei Google & Co vornehmen können.

Angesichts der massiven Probleme, entsprechende Programme für den Mitschnitt unbeobachtet auf den richtigen Rechner zu bekommen, wird die Online-Durchsuchung skeptisch beurteilt. Besser kommen Keylogger weg, die etwa in einem Internetcafé sehr einfach installiert werden können und dann helfen können, nach der konventionellen Beschlagnahmung der Hardware verschlüsselte Dateien zu entschlüsseln. Neben der fehlenden rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen weist Marco Gercke auf ein Defizit der gesamten Diskussion hin: Bisher gebe es keine technische und kriminologische Studie zur Online-Durchsuchung, auch sei noch nichts über die Anwendungspraxis in anderen Staaten veröffentlicht worden.

Quellenangabe (der Artikel ist online nicht frei verfügbar):

  • Marco Gercke: Heimliche Online-Durchsuchung: Anspruch und Wirklichkeit. Der Einsatz softwarebasierter Entwicklungsinstrumente zum heimlichen Zugriff auf Computerdaten. Computer und Recht 4/2007

Die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung eines Computers stößt bei Datenschützern ebenso wie bei Juristen auf Skepsis. In einer Reihe von Artikeln melden sie grundsätzliche Bedenken an und warnen vor der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Detlef Borchers) / (vbr)