Jugendmedienschutz im Internet eine "besondere Herausforderung"

Kinder und Jugendliche müssten an eine verantwortungsvolle Mediennutzung herangeführt werden, hieß es angesichts neuer Studien zu Pornografie im Internet auf einer Fachtagung zum Jugendmedienschutz.

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Von
  • dpa

Das Internet ist für Jugendliche eine Welt der Freiheit, aber auch der Gefahren und Risiken: Fast jeder Zweite ist 2004 einmal mit pornografischen Seiten in Berührung gekommen, 2000 waren es noch annähernd jeder Dritte. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs). Die Studie wurde am Mittwoch bei einer Fachtagung "Jugendmedienschutz im Internet" in Stuttgart vorgelegt.

Bei 8,5 Millionen allein in Deutschland gemeldeten Domains sei es eine besondere Herausforderung, Jugendliche vor gefährdenden Inhalten zu schützen, meinte Günter Mächtle, Experte des baden- württembergischen Sozialministeriums. Das sei eine Herausforderung für den Gesetzgeber, aber auch für die Eltern. 70 Prozent der Eltern wissen nach Angaben des Sozialministeriums nicht, welche Internetseiten ihre Kinder anklicken. Dabei hätten vier von fünf Kindern beim Chat schon anzügliche Angebote erhalten oder seien sexuell belästigt worden. Alarmierend sei auch, dass etwa jedes siebte Kind in Chats seine persönlichen Daten preisgebe.

"Kinder und Jugendliche müssen an eine verantwortungsvolle Mediennutzung herangeführt werden", sagte Mächtle. Denn 85 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen benutzen das Internet, die Hälfte von ihnen täglich oder mehrmals pro Woche, erklärte mpfs-Geschäftsführer Thomas Rathgeb. Die Hälfte der Jugendlichen, die sich regelmäßig in Chat-Räumen aufhalten, hätten dabei schon schlechte Erfahrungen gemacht und seien auf unangenehme Menschen getroffen. Die Jugendlichen ignorieren Belästigungen aber meist oder verlassen den Chat-Raum, berichtete Rathgeb weiter.

Gesetzlich ist der Jugendschutz im Internet durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag   (JMStV) der Länder und das Jugendschutzgesetz   (JuSCHG) des Bundes geregelt, die beide zum 1. April 2003 in Kraft getreten sind. Für die Umsetzung des Staatsvertrages ist vor allem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig, in der die Landesmedienanstalten, die Länder und der Bund vertreten sind. Aufgabe der KJM sei es einzugreifen, wenn die Selbstkontrolle von Unternehmen versagt, erklärte der Vorsitzende der KJM, Prof. Wolf-Dieter Ring.

Seit ihrem Bestehen habe die Kommission 685 Fälle aus dem Internet geprüft. Bei 530 habe die KJM jugendgefährdende Inhalte festgestellt. "Auch wenn in dem flexiblen Medium Internet die Aufsicht ständig hinterherjagt, ist die Bilanz dennoch positiv", sagte Ring. Durch Überzeugungsarbeit seien die Anbieter zum Löschen gefährdender Inhalte bewegt worden. Für die Zukunft sei es aber wichtig, durch spezielle Sicherheitssysteme Jugendlichen den Zugriff auf pornografische Seiten zu verwehren. (dpa) / (jk)