Bundesverfassungsschutz: Zehn IMSI-Catcher-Anordnungen im Jahr 2006

Nach Angaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag waren von der Handy-Überwachung durch den Verfassungsschutz zwölf Personen betroffen. "Trotz des hohen Gefährdungspotenzials" seien die erweiterten Befugnisse damit "maßvoll genutzt" worden.

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Von
  • Florian Rötzer

Nach einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium über "Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz" hat das Bundesamt für Verfassungsschutz 2006 in zehn Fällen den Einsatz des IMSI-Catchers angeordnet, um den Standort sowie Geräte- und Kartennummer von eingeschalteten Handys zu ermitteln.

Nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG), das am 11. Januar 2007 in Kraft trat, müssen die erweiterten Überwachungs- und Auskunftsrechte, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (TBG) vom 9. Januar 2002 gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsunternehmen eingeräumt wurden, überprüft werden. Auskunftsersuchen bei Banken, Luftfahrtunternehmen und Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen müssen nach dem TBEG nicht mehr von der G-10-Kommission genehmigt werden, wenn sie nicht das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis betreffen.

Von den 10 Anordnungen zum Einsatz des IMSI-Catchers waren nach dem Bericht 12 Personen betroffen. Überdies hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr in sieben Fällen Auskünfte von Banken und Finanzdienstleistern sowie in 14 Fällen von Telekommunikationsunternehmen angefordert, von denen insgesamt 89 Personen betroffen gewesen waren. Das Auskunftsersuchen bei den Telekommunikationsunternehmen habe 71 Personen, das Auskunftsersuchen bei Banken und Finanzdienstleistern 18 Personen betroffen. Auf der Ebene der Bundesländer waren neun Auskunftsersuchen angeordnet worden, sieben an Banken und Finanzdienstleistern, wovon neun Personen betroffen waren, und zwei an Telekommunikationsunternehmen, wovon zwei Personen betroffen waren. Es stehen allerdings noch acht Länderberichte aus. Auf Länderebene wurden bislang noch keine IMSI-Catcher-Einsätze gemeldet.

Nach der Unterrichtung haben Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht. Nach dem Parlamentarischen Kontrollgremium stellen die erweiterten Befugnisse "einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar und haben sich nach überwiegender Auffassung des Gremiums in der Praxis bewährt". Dabei hätten Ermittlungen "gegen ausländische extremistische und terroristische Vereinigungen" im Zentrum gestanden. Das Parlamentarische Kontrollgremium lobt die Sicherheitsdienste, da "trotz des hohen Gefährdungspotenzials dieser Gruppierungen" die Befugnisse "maßvoll genutzt" worden seien. Man habe die Freiheitsrechte nur in dem Maß eingeschränkt, "wie es zur Wahrung von Sicherheitsinteressen unbedingt notwendig gewesen sei". Die Maßnahmen seien "gezielt" eingesetzt worden. Die Zurückhaltung führt das Parlamentarische Kontrollgremium auch darauf zurück, dass seine Kontrollbefugnisse verbessert worden seien.

Von 26 im Jahr 2006 beendeten Auskunftsverfahren oder IMSI-Catcher-Einsätzen, die 48 Personen betroffen haben, wurde bei 41 eine Entscheidung über eine Mitteilung vorläufig zurückgestellt. In einem Fall hat die G-10-Kommission entschieden, endgültig nicht mitzuteilen. Nur 6 Personen wurde der Grundrechtseingriff mitgeteilt. (fr)