Preisabsprachen bei E-Books: Einblicke in Geschäftsmodelle von Apple und Verlagen

Mittlerweile stehen in den USA 31 Staaten hinter der Klage gegen Apple und zwei große Verlagshäuser wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books. Unterlagen geben jetzt neue Einblicke in die Verhandlungen vor der Einigung auf das Agenturmodell.

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Hinter einer abgeänderten Klage (PDF-Datei) gegen Apple und mehrere große Verlage wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen im E-Book-Markt stehen mittlerweile 29 US-Bundesstaaten sowie der District of Columbia und Puerto Rico. Die ursprüngliche Klage wurde im April parallel zu der inhaltlich ähnlichen des US-Justizministeriums erhoben. Mit den Preisabsprachen sollen die Angeklagten die Preise für E-Books erhöht haben, weswegen die Verbraucher in den USA insgesamt rund 100 Millionen US-Dollar zu viel bezahlt hätten. Nach Vergleichen mit drei Verlagshäusern richtet sich die Klage inzwischen noch gegen Penguin, Macmillan sowie Apple.

Bis zu Apples Einstieg in den E-Book-Markt hatte Amazon als größter Anbieter von elektronischen Büchern den Verlagen ihre Werke zu Großhandelspreisen abgekauft ("wholesale model"). Mit vergleichsweise niedrigen Verkaufspreisen von rund 10 US-Dollar und Rabattaktionen hatte Amazon dann seine Marktmacht ausgebaut.

Der iBookstore bei seiner Vorstellung

(Bild: Apple)

Anlässlich der Einführung des iPads und von iBooks hatte Apple mit fünf Verlagshäusern jedoch das Agenturmodell ("agency model") vereinbart. Danach legt der Verlag den Endverkaufspreis fest und es ist den Händlern untersagt, diesen zu unterschreiten. Wie die Unterlagen jetzt zeigen, mussten die Verlage davon jedoch erst überzeugt werden, denn durch das Agenturmodell verringerten sich die Einnahmen zunächst. Eine Bitte an Apple, deswegen in einigen Fällen weniger als 30 Prozent des Verkaufspreises für sich zu verlangen, lehnte der Konzern ab.

Als an anderer Stelle die Verhandlungen mit einem der Verlage ins Stocken gerieten, griff Steve Jobs persönlich ein und wandte sich in einer E-Mail an dessen Mutterkonzern. Seiner Meinung nach hatte der Verlag drei Optionen. Er könnte mit Apple zusammenarbeiten und sehen, ob es möglich wäre, einen E-Book-Markt mit höheren Preisen durchzusetzen; oder er könne bei Amazon bleiben, wo für E-Books 9,99 US-Dollar verlangt wurden. Auf kurze Sicht könne man so etwas mehr Geld machen, aber mittelfristig würde ihm Amazon mitteilen, dass sie nur noch 70 Prozent dieser 9,99 US-Dollar bezahlen werden. Amazon hat auch Aktionäre, erläuterte Jobs diese Vorhersage.

Als dritte Möglichkeit nennt Jobs noch den kompletten Verzicht auf den Verkauf von E-Books bei Amazon mit seinen niedrigen Preisen. Verbraucher würden sich die Bücher dann jedoch schnell auf illegalen Wegen besorgen. Diese Hinwendung zur Piraterie könnte dann nicht mehr gestoppt werden.

Als sich schließlich fünf der sechs größten Verlagshäuser mit Apple geeinigt hatten, habe zumindest Penguin damit begonnen, Druck auf Random House (Bertelsmann) auszuüben. Der marktführende Verlag hatte dem Agenturmodell nicht zugestimmt. Erst nach wachsenden Druck, laut den Klägern wohl auch von Seiten der anderen Verlage, unterzeichnete Random House ebenfalls eine Vereinbarung mit Apple. Damit war der Preiskampf auf dem E-Book-Markt durchbrochen, und die Verbraucher mussten bald spürbar mehr bezahlen. (mho)