Datenschützer stellen Anforderungen an intelligente Stromzähler

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben eine "Orientierungshilfe zum Smart Metering" veröffentlicht. Beispielsweise sollten Informationen zum Stromverbrauch möglichst ohne Personenbezug übermittelt werden.

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Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben eine "Orientierungshilfe zum Smart Metering" veröffentlicht. Der Leitfaden (PDF-Datei), der auch vom "Düsseldorfer Kreis" der Datenschutzkontrolleure für die Wirtschaft unterstützt wird, soll Energieversorgern helfen, technische Systeme wie intelligente Stromzähler datenschutzgerecht zu konzipieren. Außerdem stellen die Datenschützer in einer Entschließung weitere Anforderungen auf, die noch in einer gesonderten Rechtsverordnung festgeschrieben werden sollen.

Informationen zum Stromverbrauch sollten laut Orientierungshilfe möglichst ohne Personenbezug – also pseudo- oder anonymisiert – an möglichst wenige Stellen übermittelt werden. Ableseintervalle sollten so groß sein, dass aus den Daten nicht auf das Nutzerverhalten rückgeschlossen werden kann. Mit Löschfristen könnte eine Vorratsdatenspeicherung vermieden werden. Die Stromkunden müssten das Recht bekommen, Daten korrigieren zu lassen und zu widerrufen. Ihnen sollten Kommunikations- und Verarbeitungsschritte intelligenter Stromzähler zu jeder Zeit sichtbar und nachweisbar sein. Auch sollten sie erkennen können, wenn auf das Gerät zugegriffen wird und den Zugriff unterbinden können.

Schon bei der Konzeption und Gestaltung der technischen Systeme müsse der Datenschutz berücksichtigt werden, heißt es weiter im Einklang mit der Einschätzung anderer Experten. Für die Konzeption der Geräte, Verfahren und Infrastrukturen sowie für deren Einsatz müsse es rechtliche verbindliche Vorgaben geben. So dürften Smart Meter etwa von außen nicht frei zugänglich sein. Es sollten eindeutige Profile für den berechtigten Zugang zu den Daten definiert werden. Dem Kunden müsse ein Tarif angeboten werden, der möglichst wenig über seinen Lebensstil offenbart – aber nicht zum Nachteil für seine Energieversorgung.

Die Einführung intelligenter Stromzähler wurde mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes im vergangenen Jahr geregelt. Die Datenschützer befürchten, wenn der Stromverbrauch detailliert erfasst werde, könne das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt werden. Daher müssten die Vorgaben des Gesetzes konkretisiert werden. (anw)