EU-Parlament beerdigt ACTA

Mit großer Mehrheit hat das Parlament gegen die Ratifizierung des lange umkämpften Anti-Piraterie und Urheberrechts-Abkommens gestimmt. Damit gilt der weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vorstoß international als gescheitert.

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Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am Mittwoch gegen die Ratifizierung des lange umkämpften Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gestimmt. Nur 39 Abgeordnete sprachen sich für das Anti-Piraterie-Abkommen bei 165 Enthaltungen aus, 478 dagegen. Damit gilt der von führenden Industrienationen vorangetriebene und weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vorstoß in Europa sowie auch international als gescheitert. Die überwiegende Zahl der Parlamentarier folgte mit dem Votum den Empfehlungen des federführenden Handelsausschusses und seiner vier mitberatenden Gremien. Abgeordnete der Grünen hielten daraufhin Schilder hoch mit der Aufschrift: "Hello Democracy, Goodbye to ACTA."

Der Verhandlungsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Christofer Fjellner, versuchte, die Abstimmung mit einem Antrag zu verhindern. Er plädierte dafür, das von der EU-Kommission angeforderte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten und den ACTA-Bericht an den Hauptausschuss zurückzuverweisen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne, unterstützte den Antrag. Er verwies darauf, dass der hauptsächliche Rohstoff der EU die Kreativität sei. Dies gebiete, sorgsam mit den Rechten an immateriellen Gütern umzugehen. Von "Geisterfahrern auf der Internet-Autobahn" sollten sich die Volksvertreter nicht beeinflussen lassen. Der Berichterstatter David Martin befand dagegen, dass das Abkommen "nur noch an der Beatmungsmaschine der EVP" überlebt habe. Es sei an der Zeit, es zu Grabe zu tragen, kurz zu trauern und dann mit der Arbeit weiterzumachen.

Auf einem Protest gegen ACTA

(Bild: dpa)

Die ACTA-Saga zieht sich bereits über mehr als fünf Jahre hin. 2007 kündigten die EU und die USA an, gemeinsam mit Ländern wie Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland oder der Schweiz im Rahmen eines Handelsabkommens international gegen Produkt- und Markenfälschungen vorgehen zu wollen. Ziel war das Abstecken eines Rahmenwerks, mit dem Unternehmen ihre Rechte an immateriellen Gütern auch außerhalb ihrer Heimatregionen einfacher durchsetzen können sollten. Zudem sollten Verbraucher vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken geschützt werden, die mit einigen gefälschten Produkten wie etwa nachgemachten Medikamenten verbunden werden.

Die ursprüngliche Linie wurde durch ein besonders umstrittenes "Internet-Kapitel" aber deutlich ausgeweitet. Damit sollte es auch um die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz gehen, wobei Maßnahmen wie der Aufbau von Systemen zur "abgestuften Erwiderung" mit Warnhinweisen und Sanktionen bis hin zu Internetsperren gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz ins Spiel kamen. Auch der Teil zu Strafvorschriften zur Ahndung von Rechtsdelikten sorgte für heftige Auseinandersetzungen. Vergleichbare Bestimmungen gibt es im EU-Recht bislang nicht, dafür eine Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten.

Einige der Einwände nahmen die Verhandlungsführer zwar auf öffentlichen Druck hin noch auf und entschärften das Übereinkommen auf den letzten Metern. Vage Begrifflichkeiten verunsichern Beobachter aber nach wie vor und trieben im Februar vor allen in EU-Staaten wie Polen und Deutschland Hunderttausende auf die Straßen zu Anti-ACTA-Protesten. Für die Demonstranten ist der Vertrag zu einem Symbol für eine ständige Ausweitung des Systems des "geistigen Eigentums" geworden, das eine Anpassung des Urheberrechts an die Belange der digitalen Gesellschaft verhindert.

Rund um den Vertrag lieferten sich Interessensgruppen jahrelang einen Schlagabtausch. Die eine Seite warnte vor dem Verlust der Wettbewerbskraft der europäischen Wirtschaft sowie von Arbeitsplätzen in der Kreativwirtschaft und Gefahren durch gefälschte Güter wie Arzneimittel. Vor allem das Internet-Kapitel öffne die Tür für die Kriminalisierung vieler bestehender rechtmäßiger Online-Dienste und ihrer Nutzer auf Basis vager Bestimmungen wie Strafsanktionen gegen Handlungen im "gewerblichen Ausmaß" , hielten Vertreter von Bürgerrechtlern dem entgegen. Die Internetwirtschaft rieb sich vor allem an den angemahnten "freiwilligen Kooperationsmodelle" zwischen Providern und Rechteinhabern, da diese Zugangsanbieter in die Rolle von Hilfssheriffs drängten und mit dem Datenschutz nicht vereinbar seien.

Gutachter rieten schon im Herbst zu einem kompletten Neustart der Verhandlungen, da Nachbesserungen am vorhandenen, schwer fehlerbehafteten Text nicht ausreichten. EU-Handelskommissar Karel De Gucht betonte am Dienstag bei der abschließenden ACTA-Lesung im Parlament, dass die Brüsseler Regierungseinrichtung nun zunächst das EuGH-Gutachten abzuwarten und dieses sorgfältig prüfen wolle. Die Kommission werde die Entwicklung zur Debatte um Urheber-, Patent- und Markenrechte beobachten und sich mit anderen Unterzeichnerstaaten besprechen.

Parallel zur ACTA-Abstimmung steckten die EU-Volksvertreter auch ihre Linie zur "Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden" anhand eines entsprechenden Richtlinienentwurfs ab. Dieser sieht klare Vorgaben für das Konfiszieren und Einbehalten beziehungsweise die Zerstörung von Fälschungen an den Grenzen vor sowie für zu erbringende Nachweise über Raubkopien. Auch die Kostenübernahme für die Eingriffe der Grenzbehörden wird geregelt. Verdächtigen bleiben nach dem Willen des Parlaments fünf Tage, um zu beleben, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben und so gegebenenfalls nichts für die Beseitigung von Fälschungen zahlen müssen. Ferner haben die Abgeordneten die vorgesehenen Bagatellgrenzen ausgeweitet und den Schutz für medizinische Generika erhöht. Sozialendemokraten, Grünen und Linken ging dieser Aspekt nicht weit genug, sodass sie die Initiative ablehnten.

Siehe zu den Reaktionen auf die Beerdigung von ACTA im EU-Parlament und zu den weiteren Vorhaben zum Urheberrecht und zur Bekämpfung von Markenpiraterie:

(jk)