Bundesregierung sieht Suchtpotenzial bei Computerspielen

Nach dem aktuellen Kenntnisstand müsse davon ausgegangen werden, dass von exzessivem Videospielen eine Suchtgefährdung ausgehen könne, heißt es in einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Grünen.

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"Nach dem aktuellen Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass von exzessivem Computer- und Videospielen eine Suchtgefährdung ausgehen kann", heißt es in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag rund um Initiativen zur Verschärfung des Jugendmedienschutzes. Seit Mitte der 90er Jahre würden sich Berichte häufen, dass mit der wachsenden Verbreitung von Computertechnik auch eine zunehmende exzessive Nutzung von PCs und Internet zu registrieren sei.

Dabei stünden Computerspiele als beliebte Anwendung mit im Mittelpunkt der Diskussion. Erste Untersuchungen würden zeigen, dass ausuferndes Daddeln am Rechner oder mit der Konsole "alle Kriterien" von Abhängigkeitsverhalten erfülle. Als besonders kritisch im Hinblick auf ein mögliches Suchtpotenzial würden Computer- beziehungsweise Online-Rollenspiele bewertet, die aufeinander aufbauende Spiel-Level mit zunehmender Spielausgestaltung haben und bei denen die oberste Ebene nur nach vielen Spielstunden zu erreichen sei.

Bei den Sucht- und Abhängigkeitskriterien nennt das Familienministerium das "unwiderstehliche Verlangen, am Computer zu spielen", die "verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Beendigung und Dauer" des Daddelns, Entzugserscheinungen wie Nervosität, Unruhe oder Schlafstörungen genauso wie etwa den "Nachweis der Toleranzentwicklung", also der stetigen Steigerung der Häufigkeit oder der Dauer des Computerspielens. Auszumachen seien auch eine fortschreitende Vernachlässigung "anderer Vergnügungen und Interessen" sowie des Klebens an PC oder Konsole trotz feststellbarer schädlicher Folgen wie Übermüdung, Leistungsabfall in der Schule oder auch Mangelernährung.

Die Bundesregierung räumt aber auch ein, dass bislang keine Untersuchungen vorlägen, "die auf der Basis repräsentativer Daten gesicherte Aussagen über den Umfang der Problematik in Deutschland zulassen." Sie werde daher zunächst die Entwicklung und wissenschaftliche Bewertung des Suchtpotenzials von Video- und Computerspielen weiter verfolgen. Sollten sich Hinweise auf eine Zunahme spielsüchtiger Verhaltensweisen bestätigen, müssten Konsequenzen zur Prävention dieses Problemverhaltens eingeleitet werden.

Studien zur Suchtgefährdung von Computerspielen führte 2005 beispielsweise Sabine Grüsser-Sinopoli vom Berliner Universitätsklinikum Charité durch. Dabei nutzte sie ein EEG, um Hirnaktivitäten zu messen. Dabei stellte sich heraus, dass die Gehirne der Videospieler ähnlich auf die Bilder reagierten, wie dies bei Spielsüchtigen beim Anblick von Karten oder bei Heroinsüchtigen beim Anblick von Nadeln der Fall ist.

Das Familienministerium verweist zudem auf sein gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen entwickeltes "Sofortprogramm", durch das unter anderem der Schutz von Heranwachsenden vor "Killerspielen" im Rahmen der Jugendmedienschutzgesetzgebung verbessert werden soll. Nach der neuen Gesetzesinitiative sollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verboten sein. Zugleich ist eine Verpflichtung für die Hersteller von Computerspielen geplant, die Alterskennzeichen für ihre Produkte so groß und sichtbar zu gestalten wie etwa die Hinweise zu Gesundheitsgefährdungen auf Zigarettenpackungen. Gemeinsam mit der Wirtschaft soll daneben eine Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen gestartet werden, um das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise besser auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hinzuweisen.

Vor allen weiteren möglichen Maßnahmen will die Bundesregierung die laufende Evaluierung des 2003 novellierten Jugendmedienschutzsystems abwarten. Dabei würden neben den jugendschutzrelevanten auch die straf- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen untersucht. Zu diesem Punkt würden bereits im Juni Ergebnisse vorliegen, während die gesamte Überprüfung bis zum Herbst dauere. Der Fokus der Evaluation liege auf der Zuordnung von Regelungskompetenzen, den Gestaltungsbereichen der Gesetzeswerke, der Praxistauglichkeit der Jugendschutzkriterien, der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Aufsichtsstrukturen sowie der Einbeziehung der Selbstkontrollen. Für deren Stärkung hat sich bereits der Branchenverband Bitkom ausgesprochen.

Weiter kündigte das Familienministerium an, dass Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der EU-Kommission vom 9. bis 11. Mai in Leipzig eine Expertenkonferenz zur europäischen Medienpolitik veranstalte. Themen wie "Medienkompetenz" sowie "sicheres und vertrauenswürdiges Internet" würden dort Schwerpunkte bilden. Eine wichtige Rolle werde auch die Frage spielen, wie mehr kindgerechte Internetinhalte geschaffen und ihre Auffindbarkeit verbessert werden könnten. (Stefan Krempl). (gr)