Linz AG wehrt sich gegen negativen Powerline-Bescheid

Nachdem die Oberste Fernmeldebehörde Österreichs dem Unternehmen auferlegt hatte, sein Powerline-Netz so zu modifizieren, dass dieses künftig keine Funkstörungen mehr verursacht, will das Unternehmen nun vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 219 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Das Powerline-Netz (PLC) der österreichischen Linz AG stört offenbar weiterhin den Funkverkehr. Gegen die behördliche Auflage, die Störungen einzustellen, will das Unternehmen nun vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Die Oberste Fernmeldebehörde hatte den Betreiber in zweiter Instanz im November in einem rechtskräftigen Bescheid (PDF-Datei) aufgefordert, die Störungen bis zum 10. Dezember 2005 einzustellen. Den Bescheiden erster und zweiter Instanz waren mehrere Messungen in Linz sowie an PLC-Modems durch Sachverständige vorausgegangen. Die in gleicher Sache schon 2004 mit dem Big-Brother-Award bedachte Linz AG hatte diesen Bescheid kurioser Weise als Erfolg gefeiert – vielleicht war sogar ein kompletter Abschaltungsbefehl befürchtet worden. Die Auflagen zur Störungsbeseitigung hatte das Unternehmen damals gegenüber heise online als nicht schwerwiegend dargestellt und intensive Zusammenarbeit mit der Behörde angekündigt.

Rund einen Monat nach Auslaufen der Frist soll in diesen Tagen nun eine weitere Besprechung mit Experten des Verkehrsministeriums in seiner Eigenschaft als Oberste Fernmeldebehörde stattfinden. Kurz davor hatte die Linz AG jedoch gegenüber dem ORF angekündigt, vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Aufhebung des rechtskräftigen Bescheides erreichen zu wollen. Demnach sei der Bescheid zu unkonkret: Statt Maßnahmen in konkreten Einzelfällen vorzuschreiben, sei die Rede lediglich von einem allgemeinen Störpotenzial. Das Ministerium wusste von einer VwGH-Beschwerde unterdessen noch nichts und zeigte sich von der Ankündigung überrascht.

PLC nutzt zur Datenübertragung über Stromleitungen den Kurzwellenbereich in mehreren Blöcken von 1,8 bis 32 MHz. Die Linz AG bietet eigenen Angaben zufolge eine Bandbreite von 768/375 kBit/s im Bereich von 3 bis 21 MHz an. Allerdings wird ein Teil des Signals von den unsymmetrischen und nicht geschirmten Stromleitungen ins Umfeld abgestrahlt. Die von PLC-Systemen verursachten Störungen wirken sich dabei auf Frequenzen aus, die unterschiedlichen Nutzern vorbehalten sind, etwa dem Digital Radio Mondiale (DRM), Funkamateuren, verschiedenen Sicherheitsdiensten, diversen privaten und öffentlichen "Bedarfsträgern", Vertretungen ausländischer Staaten, der Landesverteidigung (Bundesheer), sowie Not- und Katastrophendiensten.

Im Dezember hatte Österreich die EU-Kommission offiziell von den Störungen in Kenntnis gesetzt (PDF-Datei ab Seite 5). "Seit Beginn [von PLC in Linz] im Jahr 2001 haben Funkamateure sowie verschiedene öffentliche Sicherheitsorganisationen, die Radiodienste im Hochfrequenzband in dieser Region nutzen, regelmäßig Störungen [...] gemeldet", schreibt das Ministerium. "Die im Mai 2004, April 2005 und November 2005 vorgenommenen Messungen zeigen deutlich, dass die Ursache der Störungen [...] der Betrieb von PLC ist. Im Besonderen beweisen die Messungen, dass die Emissionen der PLC-Einrichtungen bis zu 16.000-fach (42 dB) höher sind, als die relevanten Grenzwerte (nach CEPT ECC/REC/(05)04)." Bereits im erstinstanzlichen Bescheid hatte das lokal zuständige Fernmeldebüro ausgeführt, dass ein "Stromversorgungsnetz zur Übertragung von Hochfrequenzenergie nicht spezifiziert und dafür auch nicht geeignet" sei, da es aus ungeschirmten und unverseilten Leitungen besteht. Die Linz AG war heutigen Montag Nachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)