Acer will gegen Urheberrechtspauschale auf PCs klagen

Nach der Ankündigung der GEMA, die Zahlung von Kopiervergütungen auf Rechner gerichtlich erzwingen zu lassen, hat der taiwanische Computerhersteller Acer nun eine Gegenklage in Aussicht gestellt.

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Der taiwanische Computerhersteller Acer will sich mit juristischen Mitteln gegen eine drohende Nachzahlung von Urheberrechtspauschalen für die Jahre 2002 bis 2005 wehren. Er reagiert damit auf die Ankündigung der Musikverwertungsgesellschaft GEMA, die ausstehenden Summen für die Kopiervergütung angesichts der Blockadehaltung der Geräteindustrie gerichtlich erzwingen zu lassen. Auslöser des handfesten Streits um Millionenwerte ist eine Empfehlung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, wonach führende PC-Bauer und -Importeure pro Gerät 15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die private Vervielfältigung per Bild- und Tonaufzeichnung rückwirkend zahlen sollen. "Wir werden Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag des Deutschen Patent- und Markenamts einlegen", erklärte der Geschäftsführer von Acer Deutschland, Oliver Ahrens, gegenüber dem Wirtschaftsblatt Euro am Sonntag laut Vorabbericht.

"Die Auswahl der Hersteller ist willkürlich und wettbewerbsverzerrend", begründet Ahrens den angestrebten Gang vor Gericht. So hätten viele kleinere, regional starke Hersteller, die zusammen über einen Marktanteil von gut 30 Prozent verfügten, keine Zahlungsaufforderungen erhalten. Zudem seien die Vergütungen für Privatkopien bereits über die Urheberrechtsabgaben auf CD- beziehungsweise DVD-Brenner "angemessen abgegolten", meint Ahrens. Ferner hätten viele Unternehmen die Zahlung entgegen Behauptungen der GEMA gar nicht absehen können und daher auch keine Rückstellungen gebildet.

Der Vertreter des taiwanischen Konzerns hat auch die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) angegriffen, die im Namen von Verwertungsgesellschaften das Schiedsverfahren rund um die PC-Vergütungspauschale in Gang gebracht hat. "Es gab von der ZPÜ von 2002 bis 2004 keinerlei konkrete Aufforderung zur Meldung der verkauften PC-Einheiten oder gar eine Zahlungsaufforderung", betont Ahrens. Er geht davon aus, dass neben Acer weitere große Computerimporteure Front gegen den Schiedsspruch machen werden.

Die Zeichen stehen mit der an Schärfe zunehmenden Auseinandersetzung immer schlechter für die Zeit nach dem Inkrafttreten der umstrittenen zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. Gemäß der vom Bundestag bereits verabschiedeten Novelle sollen Verwertungsgesellschaften und Industrie die Art und Höhe der Zahlung von Urheberrechtspauschalen eigentlich weitgehend unter sich ausmachen. Eine Basis für einen Konsenses sehen Experten angesichts der aufgeheizten Stimmung rund um die Vergütungspauschalen für PCs aber nicht. Schließlich geht es beim Urheberrecht auch um viel Geld. Nach Branchenschätzungen würde die Entscheidung der Schiedsstelle die betroffenen PC-Hersteller mit etwa 200 Millionen Euro belasten. (Stefan Krempl) / (vbr)