Justizministerium entschärft Entwurf für Presse-Leistungsschutzrecht

Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.

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Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Anlauf für ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet unternommen. Das Ministerium hat am Freitag einen deutlich entschlackten Referentenentwurf zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Laut dem heise online vorliegenden Papier sollen jetzt ausdrücklich nur noch Suchmaschinen von dem Gesetz betroffen sein. Blogger, die auf ihren Seiten Werbung schalten oder Micropayment-Verfahren nutzen, sollen mit dem neuen Entwurf nicht mehr von den Regelungen erfasst werden.

Neu ist die deutliche Einschränkung des Schutzbereichs in Absatz 4 von Paragraph 87g. Demnach soll die "öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen" weiter zulässig sein, "soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen" erfolgt. Zur Begründung heißt es nun, dass das skizzierte Leistungsschutzrecht angesichts neuer Rahmenbedingungen für Verleger und Nutzer "nur in dem begrenzten Umfang gewährleistet werden soll, wie dies zum Schutz berechtigter verlegerischer Interessen erforderlich ist". Dies betreffe allein "systematische Zugriffe" auf die Leistungen der Journalherausgeber durch Suchdienste im Netz. Deren Geschäftsmodell sei nämlich "in besonderer Weise" auf Rückgriffe auf Arbeiten der Verleger angewiesen.

Ursprünglich sollte sich das neue Leistungsschutzrecht auf alle kommerziellen Nutzungen erfasster Leistungen beziehen, womit sich das Justizressort heftige Kritik von vielen Seiten einhandelte. Neben Bürgerrechtsorganisationen und Nutzervereinigungen lief unter anderem auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) Sturm gegen das Vorhaben. Als gewerbliche Inanspruchnahme angesehen werden sollte, wenn Presseerzeugnisse so verwendet werden, dass damit mittelbar oder unmittelbar Einnahmen erzielt werden oder wenn die Verwendung "im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit steht".

Aus dem eingegrenzten Anwendungsbereich des geplanten Leistungsschutzrechts fallen Betreiber von Weblogs nun vollkommen heraus. Auch Unternehmen und Freiberufler werden nicht mehr erfasst, die Presseerzeugnisse auf ihrem Webseiten etwa zu Werbezwecken nutzen, sowie die Firmenkommunikation im Intranet und in sozialen Netzwerken.

Nach wie vor enthält die Initiative einen Verweis darauf, dass selbst "kleine Teile" eines verlegerischen Produkts lizenzpflichtig werden sollen. Damit bezöge sich das einjährige Schutzrecht voraussichtlich auch auf automatisch erzeugte Textauszüge in Form von Snippets in den Ergebnislisten von Suchmaschinen und auf Überschriften. "Reine Verlinkungen" und Zitate sollen andererseits weiter allen offen stehen. Die Einrichtung einer Verwertungsgesellschaft zur Verwaltung der Lizenzeinnahmen sieht der Entwurf im Einklang mit der FDP-Linie nicht vor. Verleger könnten stattdessen in Eigenregie Unterlassungsansprüche geltend machen und ein Entgelt für die Online-Nutzung ihrer Erzeugnisse von Suchmaschinenbetreibern verlangen.

Der taufrische Entwurf soll den Plänen des Justizministeriums zufolge spätestens Mitte August im Kabinett verabschiedet werden, sodass sich das Parlament nach der Sommerpause damit beschäftigen könnte. Gegen den ersten Versuch hatten insbesondere das Bundesinnenministerium sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, Bedenken erhoben und um Zeitaufschub für die Prüfung der Vorlage gebeten. Der eigentlich für Anfang Juli geplante Kabinettsbeschluss verzögerte sich so immer wieder. (vbr)