US-Richter lehnt Vergleich zu Facebooks "Sponsored Stories" vorerst ab

Im Prozess um Facebook-Nutzer als Werbebotschafter verlangt der zuständige Richter eine Erklärung, wie der Betrag von 10 Millionen US-Dollar zustande gekommen ist, den Facebook an eine nicht-kommerzielle Organisation zahlen soll.

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US-Bundesbezirksrichter Richard Seeborg hat Einwände gegen die Einigung im Verfahren um "Sponsored Stories" zwischen Facebook und Nutzern des Social Networks, die als unbezahlte Werbebotschafter dienen mussten. Laut einem Bericht des US-Magazins Wired möchte er von den Prozessbeteiligten wissen, wie sie ausgerechnet auf den Betrag von 10 Millionen US-Dollar gekommen sind, die Facebook an eine nicht-kommerzielle Organisation überweisen soll, und warum er nicht höher ausfällt. Schließlich habe Facebook eingewandt, der Vergleich könne Werbeeinbußen von 100 Millionen US-Dollar mit sich bringen. Außerdem seien rund 100 Millionen Facebook-Nutzer von den "Sponsored Stories" betroffen.

Mit "Sponsored Stories" können Unternehmen in Werbekampagnen Facebook-Einträge von Nutzern hervorheben – hauptsächlich wenn diese bei einer Marke oder einem Produkt auf die Schaltfläche "Gefällt mir" klicken. Die Einblendung mit Name und Foto des Mitglieds bekommen die jeweiligen Facebook-Freunde prominent angezeigt. Das Unternehmen muss laut Vergleich in seinen Nutzungsbedingungen auf die Funktion hinweisen und Mechanismen zur Kontrolle der "Sponsored Stories" bieten.

An diesen Mechanismen stört sich der Rechtsanwalt Jonathan Jaffey. Minderjährige könnten sich komplett aus den "Sponsored Stories" ausklinken, Erwachsene sie nur einschränken. Facebook sieht sich laut dem Bericht weiterhin im Recht, ist aber den Vergleich eingegangen, da er für die Nutzer "wertvoll" sei.

An dem Vergleich stören sich auch die US-Verbraucherschützer von Consumer Watchdog. In einem Brief (PDF-Datei) an Richter Seeborg schreiben sie, Facebook dürfe weiterhin seine "Sponsored Stories", bei dem Nutzerdaten widerrechtlich genutzt würden, anbieten und habe das Angebot nun auch auf seine mobile Plattform ausgeweitet. Durch den Vergleich in der vorliegenden Form würde den Facebook-Nutzern die Chance genommen, etwas Kontrolle über ihre Daten zurückzugewinnen. (anw)